Was muß ich tun wenn keine Baugenehmigung oder Nutzungsänderung im Resthof vorliegt den wir geerbt haben?
Wir haben den Resthof meiner Eltern, den sie vor 21 Jahren mit einer Wohneinheit über 2 Etagen gekauft haben, geerbt. Es soll nun eine Finanzierung zur Auszahlung der Miterben stattfinden. Es wurde in den 21 Jahren aus der einen Wohnung 3 Wohnungen umgebaut ohne Baugenehmigung. Durch Türen zumauern und eine Treppe umsetzen. Außerdem wurde die ehemalige Kuhstalldiele mit Baugenehmigung in eine 4 Wohnung umgebaut. Das ehemalige Backhaus wurde anscheinend ohne Baugenehmigung aber mit einem Architekten in eine 5 Wohnung umgebaut. Die Bank sagt die 3 Wohnungen wären so nicht in Ordnung und tut sich schwer mit der Finanzierungszusage. Wie können wir jetzt herausfinden was wir nachträglich machen müssen damit alles rechtlich in Ordnung ist? Die 3 Wohnungen aus einer waren nur ein Umbau ohne tragende Wände oder die Statik zu verändern.
3 Antworten
Ich würde hierfür unbedingt einen Statiker oder Architekten beauftragen, denn es muss ja alles nach Brandschutzbestimmungen und sonstigen Vorgaben für Wohnungen passen. Ich würde hier nur noch einen Fachmann entscheiden lassen.
Vielleicht hilft das weiter.
http://www.baunetz.de/recht/Bestandsschutz_im_oeffentlichen_Baurecht_44458.html
Wenn der Hof einmal landwirtschaftlich genutzt war oder immer noch amtlich eine landwirtschaftliche Nutzung vorliegt, wirds heikel.
Das wird vermutlich recht schwierig. 1. Muss der Brandschutz überall stimmen (was garantiert nicht der Fall ist) und 2. finanzieren die Institute natürlich ungern etwas, von dem keine Baugenehmigung vorliegt. Wenn nun gewisse bauliche Bedingungen geschaffen wurden, dann kann es sein, dass das Gebäude auch noch in eine höhere Gebäudeklasse rutscht und dann werden gewisse Dinge noch komplizierter. Das einzig Richtige wäre nun, du suchst dir einen Planer, der die baulichen Veränderungen aufnimmt und einen Bauantrag stellt beim zuständigen Bauamt. Alles andere wird nur weiteres Gewurschtel.