Notarvertrag rückgängig machen?
Hallo.
ich bin verzweifelt.
Ich habe meinen Ex Mann meine Haushälfte verkauft.
Vorab war vereinbart das er zu dem Kaufpreis auch anfallende Kosten übernimmt.
Als er jetzt eine geringere Summe überwiesen hat fragte ich beim Notar nach.
Jetzt kommt es.... Im Vertrag steht ein Satz..... "Der Kaufpreis umfasst auch die Kosten xy"
Da bin ich voll über den Tisch gezogen worden (aus Dummheit?).
Ich habe diesen Satz so ausgelegt wie abgesprochen. Zahlung von Summe X plus Kostenübernahme.
Kann ich da noch was machen?
Danke
8 Antworten
Nichts. Der Notar hat den gesamten Vertrag vorgelesen und sicher auch in Teilen erläutert. Wenn dir etwas unklar war, hättest du fragen müssen. Wenn der Vertrag unterschrieben und beurkundet ist, ist es zu spät.
Bei einem Notartermin wird der Vertrag von vorne bis hinten laut vorgelesen und Nachfragen können geklärt werden. Wenn Du dabei nicht aufpasst, ist es Dein Problem.
Da ist nichts mehr Rückgängig zu machen.
Vertrag ist Vertrag und die Summe ist ausbezahlt
Dumm gelaufen
Wird eine an sich unübliche Vereinbarung getroffen, dann hat der Notar die damit belastete Vertragspartei explizit darauf hinzuweisen. Hat er ?
Eine anteilige Übernahme der Notarkosten durch den Verkäufer ist jedoch in der Regel unüblich. Sollten diese übernommen werden, handelt es sich ebenfalls um eine freiwillige Leistung, um dem Käufer entgegenzukommen. In der Regel wird sie vollständig vom Käufer der Immobilie entrichtet.
Kann ich da noch was machen?
Nein, denn es kommt nach der Beurkundung garantiert nicht mehr darauf was Du nun verstanden hast oder nicht. Im Rahmen eines solches Vertrages, wird Dir zum einen vorab eine Vertragsabschrift zugesandt und zum anderen wird er Satz für Satz den Anwesenden vor Unterzeichnung noch einmal vorgelesen. Du hattest also mehr als genügend Zeit vor !! der Unterschrift nachzufragen.
Hast Du nicht - aus falsch verstandener Eitelkeit - man könnte sich vielleicht blamieren - etc.
Also Pech gehabt. Somit bezahlst Du nun die zusätzlichen Kosten. Gleichgültig welche das auch sein mögen.