Kaufvertragsentwurf. Wie hoch sind die Kosten, wenn der Hauskauf nicht zustande kommt?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich trägt ja der Käufer die Notarkosten. Das ist sicher auch so im Entwurf des notariellen Kaufvertrags festgehalten. Da der Vertrag aber nicht zustande gekommen ist, denke ich, gilt diese Kostentragungsregelung nicht.

Ansonsten müssen die Notarkosten von demjenigen bezahlt werden, der die Leistung des Notars bestellt hat.

Viele Grüße

Thomas Schmidt


Pepenella 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 11:40

Das ist mir bewusst, aber in dieser Höhe ist ja meine Frage...

Pepenella 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 10:10

Hallo, danke für deine Nachricht. Aber weißt du wie hoch genau? Man liest überall was anderes? Ich habe ihn telefonisch beauftragt einen Entwurf zu erstellen. Da war mir aber nicht klar, dass es mit Kosten sofort verbunden ist, wenn man es ggf. doch nicht kauft..

FGO65  03.06.2015, 10:35
@Pepenella

Der Notar hatte aber trotzdem Arbeit und Zeitaufwand dadurch.

Außerdem gibt es auch für Notare eine Gebührenordnung

Wo wurde der Entwurf von wem genau angefordert?

Pepenella 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 10:10

Per Telefon und von mir. Nur wir haben uns nun doch dagegen entschieden.

Ob 1% in Ordnung ist, kann ich leider nicht beantworten. Ich kann dir aber sagen, dass der Notar seine Arbeit erledigt hat und dafür bezahlt werden muss.

Du kannst zu einem Maurer, der ein Haus gebaut hat, ja auch nicht hinterher sagen "Ich habs mir wieder anders überlegt, reiss bitte wieder ab, aber ich bezahl nicht"

Pepenella 
Beitragsersteller
 03.06.2015, 11:29

Das ist mir ja klar. Mir geht es eher in diese hohe Gebühr..