Kann der Erwerb einer Tiefgarage durch den Bauträger vorgeschrieben werden?
Hallo Experten, darf ein Bauträger vorschreiben, einen nicht benötigten Tiefgaragenstellplatz für fast 18.000 EUR zu erwerben? Die Immobilie wird nächstes jahr fertiggstellt und umfasst 16 Einheiten. Im Exposé ist der Kaufpreis der Wohnungen exklusive der Kosten für die Tiefgaragenstellplätze ausgewiesen. Nachdem nun der Kauf, klang es vom Verkäufer des Bauträger so an, als müssten Sie dies mit verkaufen, sie seien gezwungen.
Ist dies eher eine Verkäufermasche oder hat dies einen berechtigten Hintergrund? Wenn der Verkauf vorgeschrieben ist, stellt sich uns die Frage, warum die immer gleichen Kosten für einen Tiefgaragenstellplatz nicht bereits im Kaufpreis inkludiert sind.
Wir haben kein Auto und einen bewusst sehr kleinen Hausstand, da wir 3-4 Monate im Jahr im Ausland sind. Deshalb benötigen wir diesen Platz nicht.
7 Antworten
Letztlich ist alles Verhandlungssache. Dem Bauträger steht es natürlich frei, an den zu verkaufen, der auch den Stellplatz nimmt.
Eine rechtliche Verpflichtung gibt es höchstens aus dem Kaufvertrag.
Oft sind die Bauträger aber gerade bei Stellplätzen verhandlungsbereit und gehen mit dem Preis runter.
Evt. lohnt sich auch der Kauf und die Weitervermietung an andere Wohnungskäufer, wenn diese 2 Autos haben und in der Umgebung keine Parkplätze zur Verfügung stehen.
Das ist Verhandlungssache. Er kann eben sagen, wenn du das nicht dazukaufst, dann wird er dir die Wohnung nicht verkaufen.
Aber so ein Stellplatz wird auch gerne von anderen dazugekauft. Schaue doch mal, ob den jemand anderes gerne hätte. Ein anderer Wohnungskäufer.
Notfalls kannst du den Platz vermieten.
Hallo,
wer ein Haus baut, muss eine gewisse Anzahl Stellplätze nachweisen, sonst gibt es keine Baugenehmigung. Das ist unanbhängig davon, ob man selbst bzw. der Erwerber ein Auto hat.
Wenn der Verkäufer die Wohnung nur mit Garage verkauft .... :-(
Wenn jeder Wohnung ein Tiefgaragenplatz zugewiesen ist, musst du diesen natürlich auch bezahlen.
Wenn du ihn später nicht selbst nutzen willst, kannst du ihn ja vermieten.
Selbstverständlich darf der Bauträger das- hier herrscht freie Marktwirtschaft. Unabhängig davon müssen Bauträger bei vielen Bauvorhaben auch Parkplätze nachweisen. Jedem Käufer steht es ja frei, das Gesamtangebot abzulehnen oder sonstwie mit dem Bauträger zu verhandeln, die Wohnung ohne Garage zu kaufen- hängt dann eben auch von der regionalen Nachfrage ab. Darüber hinaus kann man einen Stellplatz auch einzeln verkaufen oder vermieten.