Übernimmt das Jobcenter die eigenbeteilung an 2 Hörgeräten?

4 Antworten

Du kannst beim JobCenter mal nachfragen, aber die Chancen für die Kostenübernahme sind sehr gering. Schreibe einen formlosen Antrag und begründe, warum du die HG dringend brauchst. Ist ja nicht nur wegen dem besseren Hören, sondern auch, um Verschlimmerungen zu verhindern und evtl. Folgekrankheiten zu vermeiden.

Hörgeräte zählen zu den Hilfsmitteln, wo auch die Rentenversicherung keine Zuschüsse zur Eigenbeiteiligung zahlt. Die wälzen das auf die Krankenkassen ab.

Andere Sache: Sind es die ersten Hörgeräte bei dir? Wie hoch ist der Hörausfall? Wende dich an das Versorgungsamt und stelle einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. einen Verschlimmerungsantrag. Ab anerkannten GdB 50 gibt es auch das Merkzeichen "RF" für Rundfunkbefreiung. Die greift aber nur noch dieses Jahr. Ab 2013 bezahlen alle mit Merkmal "RF" auf Antrag nur einen verminderten GEZ-Betrag.

Knackpunkt für dich ist die aktuelle Hilfsmittelverordnung, die Anfang April d.J. in Kraft getreten ist. Ich zietiere hier wörtlich daraus, was für dich sehr hilfreich ist:

A. Allgemeines

§ 3 Versorgungsanspruch

(1) Hilfsmittel können zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um

(a) den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern,

(b) einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder

(c) eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnisse des täglichen Lebens auszugleichen,

(d) eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,

(e) Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden

usw.

In Abschnitt C. Hörhilfen steht unter § 19 Versorgungsziele:

(1) Zielsetzung der Hörgeräteversorgung ist es,

a) ein Funktionsdefizit des beidohrigen Hörvermögens unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des medizinischen und technischen Fortschritts möglichst weitgehend auszugleichen und dabei - soweit möglich - ein Sprachverstehen bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen zu erreichen sowie

b) die Auswirkungen einer auditiven Kommunikationsbehinderung im gesamten täglichen Leben und damit die Befiredigung von allgemeinen Grundbedürfnissen zu beseitigen oder zu mildern.

Was die Krankenkasse nicht begreift bzw. nie begreifen wird, dass jeder Schwerhörige als Einzelfall zu betrachten ist. Suche dir diese Hilfsmittelrichtlinie über das Internet zum Nachlesen raus. Du kannst auch, wenn sich alle Stellen wegen der Kostenübernahme des Eigenanteils weigern, über das Sozialgericht gehen.

Lass dich nicht wegen irgendwelcher Ablehnungen unterkriegen und kämpfe.

Viel Glück

Du kannst mit der SB vom Center reden. In manchen Fällen übernehmen die das. Ich würde aber auch bei der Rentenversicherung mal nachfragen ob die einen Zuschuss zahlen.

dondidi 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 13:42

Danke für die Hilfreiche Auskunft.

JobCenter,nein. Krankenkasse aber ja,denn da du Hartz IV Empfänger bist,muss die Krankenkasse die sogenannte Härtefallklausle anwenden,heißt auch den Rest übernehmen

dondidi 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 13:42

Danke für die Hilfreiche Auskunft.

PeterTheodor  24.09.2012, 13:53
@dondidi

Nein nicht den Rest. Man erhält einen doppelten Zuschuss.

Das JobCenter übernimmt keine Art von Zuzahlung dafür.

dondidi 
Beitragsersteller
 24.09.2012, 13:43

Mein Sachbearbeiter sagte ich soll einen Antrag dafür Stellen. Wo kann ich den Antrag im Internet kostenlos Downloaden?

PeterTheodor  24.09.2012, 13:52
@dondidi

Auf den Seiten des JobCenters findest Du unter Download alle die möglich sind zum herunterladen.