Änderungen im Garten/Wohnung nach Immobilien-Kaufvertrag?
Guten Tag Community,
wir haben eine gebrauchte Immobilie (Wohnung) mit Garten erworben und der Kaufvertrag wurde beim Notar unterschrieben.
Nun wurde mit mitgeteilt, dass der Verkäufer Pflanzen aus dem Gartne entfernt. Wir reden hier nicht von ein par Blumen sondern von hängerweise (!) diversen Pflanzen.
Ich habe zudem das Gerücht gehört, dass andere Objekte (wie zb Wasserstein, Teich, etc) ggf auch "ausgebaut" werden sollen.
Von einem anderen Fall weiss ich, dass zb Armaturen in der Dusche ausgebaut wurden oder ein gutes Waschbecken kurz vor Schluss gegen ein "Billigteil" ausgetauscht wurde.
Im Vertrag steht ja sinngewmäss wie gesehen und nur die Einbauküche sowei die Markise wurden mit x€ bewertet und gesondert aufgenommen.
Frage:
Sind solche Veränderunge nach dem Kaufvertrag (Zahlung und Auszug erst in 3 Monaten) ohne meine Zusatimmung zulässig?
Ja man muss reden - werde ich auch - würde aber vorher gerne grob wissen wie eine Rechtslage (nicht zu 100% juristisch) ist.
Danke für allgemeine Aussagen - das sollte mir erstmal reichen.
Liebe Grüsse und Danke fü Eure Hilfe.
8 Antworten
Sie haben die Immobilie gekauft wie besichtigt; dazu gehören insbesondere auch fest mit dem Gebäude und mit dem Grundstück verbundene Dinge (Armaturen, Heizung, Rollladen, Dachziegel etc.) und im Garten die mit dem Boden durch Wurzelwerk verbundenen Pflanzen, Hecken und Bäume etc..
Nicht dazu gehören z.B. Pflanzkübel, soweit nicht anders im Kaufvertrag als Zubehör vereinbart geregelt ist.
Der Verkäufer macht sich nicht nur strafbar, sondern auch schadeneresatzpflichtig!
Das sollten Sie, ggfs unter nachbelehrender Einschaltung des Notars unter Hinweis auf § 94 BGB sehr deutlich machen!
Vielen Dank - ich werde den Notar nochmal ansprechen bzw vorab das Gespräch suchen. Wenn man mit mir im Vorfeld sprechen würde wäre das ja alles einfach .... naja - jeder Mensch ist anders.
Nein, das ist nicht zulässig. Das BGB ist da eindeutig:
§ 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
(2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.
Wasserstein, Teich, Armaturen... alles Bestandteil des Kaufvertrages. Nicht Bestandteil sind Gartenmöbel, ein Gartenschlauch....
Einfache Faustregel: Alles was mit dem Gebäude verschraubt, verklebt, festgenagelt oder draußen eingegraben, festzementiert oder verwurzelt ist, gehört zum Grundstück.
Besser kann man es nicht beschreiben!
dazu gibt es nichts weiteres zu sagen
Immer gerne. :)
... wenn eine Wohnung, also eine Eigentumswohnung gekauft wurde, kann doch kein Garten gekauft werden. Da kann für mich jedenfalls etwas nicht stimmen.
Doch, es gibt ETW mit einem Sondernutzungsrecht am Garten.
... eben, Nutzungsrecht, das kann aber nicht verkauft werden.
Es soll durchaus Wohnungen mit Garten geben.
Die Wohnung hat einen Garten, der ist auch ausgewiesen.
... wo sollte der das sein, in einem Grundbuch einer Wohnung steht ein fremdes Grundstück? Wie geht das denn?
Ich dachte du bist hier der Experte. Das geht, indem an bestimmten Aussenflächen Sondernutzungsrechte im Grundbuch eingetragen werden, vergleichbar mit den Sondernutzungsrecht an einer Terrasse oder einem Tiefgaragenstellplatz.
... und, wie kann man so etwas kaufen, wenn die Eigentümer die WEG ist?
Na zusammen mit der Wohnung. Die WEG bleibt auch Eigentümer der unbebauten Fläche.
... nö, für den Garten wird kein Kaufpreis fällig. Wenn ich einen Garten wie hier laut Frage kaufe, ist es meiner.
Bleib in deiner Unwissenheit,. Ein Dialog mit dir führt immer zu überheblichen Grobheiten. Darauf lege ich keinen Wert.
... warum gleich wieder so?
Wenn ich kaufe, ist es meins, die Literatur sagt, Auszug: Es bleibt Eigentum der WEG, ich kann nur die Nutzung kaufen, nicht das Grundstück.
Grundsätzlich darf der Eigentümer, dem das Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, die entsprechenden Flächen alleine nutzen. Missachtet ein anderer Eigentümer das Sondernutzungsrecht, kann der Sondernutzungsberechtigte eine Entschädigung von den anderen Eigentümern verlangen. Doch auch beim Sondernutzungsrecht gibt es Regeln und Grenzen, an die sich der betreffende Eigentümer halten muss. So sind bauliche Veränderungen innerhalb und an der genutzten Fläche nicht zulässig. Dazu zählt beispielsweise der Bau eines Carports oder Gartenzauns um das Gartengelände des jeweiligen Eigentümers. Temporäre Veränderungen, wie das Aufhängen einer Hängematte oder das Aufstellen einer beweglichen Kinderrutsche sind dagegen erlaubt. Für die Instandhaltung des Sondereigentumsbereiches kommt grundsätzlich die Wohneigentümergemeinschaft auf, da die jeweilige Fläche weiterhin Gemeinschaftseigentum bleibt.
... warum gleich wieder so?
Weil:
.. nö, für den Garten wird kein Kaufpreis fällig.
Der "Kaufpreis" hierfür (bzw. das Sondernutzungsrecht) ist im Kaufpreis für die Wohnung enthalten. Das weißt du auch. Diese gespielte Entrüstung geht mir auf den Keks. Du weißt doch eine Menge und hast auch Erfahrung. Warum immer diese Überheblichkeiten oder Fragen, deren Antwort du längst weißt? Wenn du dich davon verabschieden könntest, wären deine Beiträge viel wertvoller.
Die Eigentumsübertragung ist erst dann abgeschlossen, wenn das Grundbuch geändert wurde.
Es könnte sein, daß sich diese "Abräumaktion" in einer rechtlichen Grauzone abspielt.
Schäbig ist es allemal.
Ich finde soetwas schäbig und auch rechtlich nicht in Ordnung. Gleichwohl lohnt es sich kaum, soetwas zu verfolgen. Freut euch über die neue Wohnung und legt euren Garten so an, wie ihr das wollt.
Die Wohnung ist zur Vermietung und damit habe ich dann doch ein Problem da ich ja Geld investieren muss. Nochnmal: Es geht hier nicht um ein par Pflanzen aber ich bereite mich lieber auf "mehr" vor und kann dann reagieren ;)
Man will ja gut mit allen auskommen aber dennoch - sich je nach Schaden - nicht einfach alles gefallen lassen ;)
Dann haben wir auch noch die Möglichkeit, dass die eine oder andere Pflanze dem Mieter gehört(e).
Ähhhh nein. Es ist rechtlich nicht in Ordnung. Das findest Du nicht nur. Daher kann man da auch nötigenfalls rechtliche Schritte ergreifen. Nur Idioten nehmen so etwas einfach hin.
Nur Idioten nehmen so etwas einfach hin.
Kannst du vieleicht solche Grobheiten lassen? Oder geht das bei dir nur so??
Sorry, bin heute etwas übellaunig. Hebe mein Niveau wieder. Versprochen.
Ok. Du kennst die Höhe des vermeintlichen Schadens nicht. Es macht nicht viel Sinn, wegen z. B. 50 € für Tulpenzwiebel eine Anwalt ins Rennen zu schicken, der vor Gericht möglicherweise auch scheitert. Auf den Kosten bleibst du ggf. sitzen. Die Nachweispflicht über den Schaden bleibt beim Kläger.
So wie der Fragesteller das beschreibt, nimmt es schon größere Dimensionen an und wer mal ein ganzes Grundstück neu bepflanzt hat weiß auch, wie sehr das ins Geld geht.
Wir wissen beide nicht, was "hängerweise" oder "ganzes Grundstück" bedeutet. Die Höhe des Schadens ist unbestimmt. Über die Preise von Neubepfanzung bin ich informiert.
Ein einfaches "Du hast recht" wäre mal schön.
Nur Idioten nehmen so etwas einfach hin.
Nach der Attacke tuh ich mich mit soetwas noch einmal mehr schwer, außerdem hast du nur vieleicht etwas recht.
Das kann ich nachvollziehen. :D
Tausend dank !