Nichte Sex mit 8 mit einen 13 jährigen. Wer gewinnt dass ganze vor Gericht.
Es ist rausgekommen dass meine 8 jährige Nichte, mit einen 13 jährigen Sex hat dass schon seit 2 Wochen laut seiner Aussage und ihrer Aussage wollten die es beide. Der 13 jährige weiss aus " Por-nos " wie es funktioniert und meine Nichte hat sich die Informationen von ihren Eltern geholt. ( Sie ist in der Nacht heimlich ins Haus geschlichen und hat mein Bruder und meine Schwägerin durch Schlüsselloch beobachtet ) die Idee hat sie von diesen Jungen bekommen und die haben es wirklich miteinander gemacht. Dass ganze schon seit 2 Wochen schon. Mein Bruder will jetzt vor Gericht wegen Verführung Minderjähriger und Aufsichtsverletzung und hat die Eltern von diesen 13 jährigen angeklagt, die allerdings mit meinen Bruder reden wollen da sich meine Schwägerin dazu bereit erklärt hat es so zu klären aber mein Bruder halt nicht und jetzt haben die Eltern von diesen 13 jährigen eine Gegenaklage gemacht und dass auch wegen Verführung Minderjähriger und Aufsichtsverletzung gemacht haben. ( Meine Schwägerin und mein Bruder waren mit denen befreundet durch den Vorfall sind die Feinde geworden ) So wie es aussieht wird dass ganze vor Gericht entschieden. Meine Nichte darf jetzt kein Kontakt mehr zu den Jungen haben und umgekehrt genau so.
14 Antworten
Ich bin kein Jurist, daher kann ich nur Vermutungen anstellen: ich könnte mir vorstellen, dass die Kinder nicht belangt werden, da beide noch nicht strafmündig sind. Denkbar wäre eher, dass die Eltern des Jungen Probleme bekommen könnten, da sie nicht entsprechend auf ihren Sohn eingewirkt haben (einem 13-Jährigen kann man durchaus beibringen, dass sexuelle Handlungen an kleinen Kindern nicht tolerabel sind).
wenn es bei beiden zur anklage kommt, werdne beide entweder verurteilt oder freigesprochen.
ich mein gegen die elternteile.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber bis einschließlich 13 ist man doch noch nicht strafmündig. Es wird warscheinlich entschieden dass der Junge unzurechnungsfähig ist weil er noch zu jung ist und nicht weiß was er getan hat. (also Verhütung diesdas)
Wenn das wirklich so stimmt - sie sind beide unter 14 und im Endeffekt keiner von beiden Schuld. Man kann dem Jungen ja auch nicht die Schuld anhängen, meiner Meinung nach.
Ich bin kein Jurist, aber vor Gericht dürfte wohl keiner er beiden Kinder belangt werden, sie sind beide unter 14. Aber wer denkt denn bei so was bitte vor allem an Gerichte und Anzeigen???? Bitte denkt an die Kinder und überlegt was die brauchen. Ich würde mein Kind zu einem guten Psychologen schicken der erst mal rausbekommen sollte ob das Kind Hilfe braucht. Der ganze andere Quatsch wäre mir erst mal nicht so wichtig.
ob das Kind Hilfe braucht.
Hilfe? Was für eine Hilfe stellst du dir denn da vor.
irgendwas muss da wohl sien wenn eine 8jährige auf die idee kommt SEX zu haben .. MIT 8?!
Welche Hilfe könnte das Kind brauchen?
zum Beispiel: Klärung, ob es sich um etwas freiwilliges handelte oder irgendwelche Art von Beeinflussung oder Gewalt? Wie verarbeitet ein 8 jähriges Kind so ein Erlebnis, selbst wenn es erst mal freiwillig war? Welches Bild von Sexualität haben die Kinder?
Ich sage nicht, dass die Kinder schwer geschädigt sein müssen, kann auch einfach sein, dass es wie schon jemand anders schrieb erweiterte Doktorspiele waren und nichts weiter gefährliches dabei ist. Aber es ist einfach nicht die Norm und deshalb würde ich noch mal einen Profi hinschauen lassen, nicht das man was übersieht, dass später womöglich noch schlimmere Folgen hat.
eine Anklage gegen Strafunmuendige? Wie geht denn das bitte? In Deutschland mal definitiv nicht.