24-jähriger und 17-jährige Beziehung - strafbar?

12 Antworten

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Mit Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren können auch Erwachsene Geschlechtsverkehr haben (§ 182 Abs. 1 StGB).Voraussetzung dafür ist nur, dass keine Zwangslage ausgenutzt wird. Andernfalls droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Wem Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre zur Erziehung, Ausbildung und Betreuung anvertraut sind, darf keinen Sex mit diesen haben. Tut man dies trotzdem, riskiert man eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 174 StGB). Ebenso darf ein Erwachsener, auch wenn er Sex mit Jugendlichen haben darf, dafür kein Geld bezahlen (§ 182 Abs. 2 StGB).

verreisterNutzer  15.06.2020, 19:52
Mit Jugendlichen zwischen 16 und 17 Jahren können auch Erwachsene Geschlechtsverkehr haben (§ 182 Abs. 1 StGB).

Auch mit 14 und 15 jährigen.

Nein !

nur wenn sie seine Lehrerin wäre,  od sie ihm bezahlen würde wäre es das.

Ist das nicht der Fall ist es legal und fällt unter das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des jugendlichen 

Schlauerfuchs  28.06.2015, 12:01

Es wurde hier im Text die weibliche Form gewählt, gilt aber auch für den Mann. Es ist immer straffrei ohne Bezahlung Gewalt od. Abhängkeitsverhältnis.

Es ist vollkommen legal. Ab 16 ist es egal, wie viel älter der Partner ist.

Es darf allerdings kein Geld gezahlt dafür werden. Außerdem sind sexuelle Handlungen mit Schutzbefohlenen (z.B. Lehrer-Schüler-Beziehung) strafbar.

Wenn ihr allerdings beide aus freiem Willen handelt und in keinem Abhängigkeitsverhältnis steht, habt ihr nichts zu befürchten.

Hier kannst du dich auch noch einmal selber über Details informieren: http://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-ist-sex-mit-minderjaehrigen-strafbar_020444.html

latep 
Beitragsersteller
 28.06.2015, 02:10

Dankeschön! x)

Generell: Nein, nicht Strafbar! - Ausnahme: Er ist ihr Lehrer/Ausbilder/Freier/Lude/Vergewaltiger/Entführer/Erpresser, oder ihr Blutsverwandter 1. Grades ...und zum Hörensagen: Jeder darf Jeden wegen Bockwurst anzeigen! => Also: Ja, stimmt! (...und in o.g. Ausnahmefällen wird das die Polizei sogar erst nehmen!)

Nein, ist nicht strafbar, außer du hast sie gezwungen oder erpresst.

latep 
Beitragsersteller
 28.06.2015, 02:05

Danke. x)