ich bin 15, er 18 - dürfen wir zusammen sein?

12 Antworten

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Nein, das ist ein kleines großes Gerücht, dass leider in vielen Köpfen umherschwirrt.

Es ist definitiv erlaubt, dass ihr zusammen seid und auch Geschlechtsverkehr habt. Das Gesetz sagt da nichts gegen (natürlich vorausgesetzt, dass du damit einverstanden bist - was in diesem Fall der Fall ist).

Das heißt ihr müsst euch da wirklich keine Sorgen machen, denn rein rechtlich besteht da kein Vergehen.

Selbst wenn es so wäre (was es nicht ist!), würde immer noch gelten: Ohne Kläger kein Richter.

.

Falls du dir dennoch Sorgen machst, bzw mir das nicht so ganz abnehmen willst (was ich auch verstehen könnte), bin ich gerne dazu bereit, dir die dazugehörigen Artikel hier anzugeben. Musst du nur fragen ;)

user37363  10.12.2010, 00:11

Hier nochmal aus einer alten Antwort von mir. Altersunterschied ist noch ein wenig höher, aber es kommt aufs gleiche hinaus:

Die beiden benannten Personen dürfen die Beziehung weiterführen, auch sexuell!

Strafbar wird es nur, wenn der 18-jährige die 14-jährige dafür bezahlt oder eine Zwangslage ausnutzt.

Das findet man im Strafgesetzbuch unter § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen.

(als Jugendliche gelten im Übrigen Personen unter 18, aber mind. 14 Jahren)

Dort steht geschrieben:

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(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird eine Person über achtzehn Jahren bestraft, die eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass sie gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt.

.

Weiterhin steht da geschrieben, dass es erst strafbar wäre, wenn der besagte (baldige) Mann 21 Jahre alt werden würde:

.

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen

...

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

.

Also um es noch einmal kurz zu machen: ein 18 jähriger darf sehr wohl mit einer 14-jährigen eine Beziehung eingehen, sowie auch miteinander sexuell aktiv sein.

Heißt auch, dass (theoretisch) ein Alter von 14 und 80 möglich wäre.

user37363  10.12.2010, 00:17
@user37363

Weiterhin steht da geschrieben, dass es erst strafbar wäre, wenn der besagte (baldige) Mann 21 Jahre alt werden würde:

.

War so nicht ganz richtig - strafbar ist es auch dann nach wie vor erst unter den genannten Punkten. Hatte mich da falsch ausgedrückt.

Leloli 
Beitragsersteller
 10.12.2010, 22:23

wow vielen Dank, da fällt mir ein ganz schöner Stein vom Herzen :D

Ich denke KEIN PROBLEM..von wegen Verführung Minderjähriger...ist veralert...Euch ALLES LIEBE und genießt die Zeit.. ;-))

Das es "verführung Minderjöhriger" nicht gibt, kann es das schonmal nicht sein.

Es könnte höchstens sexueller Mißbrauch von Jugendlich sein.

Aber der bezieht sich nicht auf "zusammen sein", das darf man immer.

Nur wenn er dich zu sexuellen Handlungen zwngt, oder dich dafür bezahlt liegt da eine Straftat vor.

Aber wenn alles freiwillig ist, gibts da kein Problem.

Quelle: §§176, 182 StGB.

Mit der Erlaubnis deiner Eltern hat das nichts zu tun.

ist ok werdet glücklich und wenn es deine eltern auch erlauben ist doch alles gut

Dein Freund hat zu eurem Glück Unrecht.

Zusammen-Sein darf man wie alt man auch immer ist. Das Gesetz regelt nicht, wann man eine Beziehung führen darf. Der einzige Punkt, an dem es Einschränkungen gibt, ist der Geschlechtsverkehr.

Aber auch den dürft ihr haben, solange kein Entgelt gezahlt wird oder er eine Zwangslage deinerseits ausnutzt. Nachzulesen in §§ 180 II, 182 I, II StGB (z.B. unter http://dejure.org/gesetze/StGB).

user37363  10.12.2010, 00:16

Ach, die gute alte Reiswaffel!

Ich weiß noch, wie du mir beigebracht hast, dass ein z.B 17-jähriger sehr wohl einem 15-jährigen Alkohol in die Hnd drücken darf ;)

Ist auch schon ein Weilchen her, vielleicht erinnerst du dich ja noch.

Reiswaffel87  10.12.2010, 00:18
@user37363

Hallo Hirnhaut! ;o) Hmm, daran kann ich mich garnicht mehr erinnern. Aber ich schreibe hier ja auch viel, wenn der Tag lang ist...

user37363  10.12.2010, 00:20
@Reiswaffel87

Endlich mal jemand, der auch versteht, dass mein Nickname nicht aus den Fingern gesogen ist :p

Ja, passiert. War dir jedenfalls sehr dankbar, dass mich diesbezüglich mal jemand aufgeklärt hat ;)