Verführung Minderjähriger? (14 Jährige, (fast) 18 Jähriger)
Ich hab mal ne Frage also mein Freund ist 17 wird aber mitte August 18, und ich bin 14 (aber auch erst vor nem Monat geworden, also ist mein 15.Geburtstag ist noch ein bisschen hin) Und wir haben auch nicht vor in nächster Zeit miteinander zu schlafen weil ich mich dazu eh nicht bereit fühle und ich weiß auch das er damit warten will bis ich bereit bin und mir ganz sicher bin (und so weiter) und ich denke mal das das auch im nächsten Jahr nicht so sein wird weil ich auch finde das man das mit 14 nicht unbedingt gemacht haben muss nur damit mans hinter sich hat oder so.. und ich weiß auch das ich mindestens 16 sein muss um es mit ihm zu machen weil das sonst Verführung Minderjähriger wäre aber wenn ich 16 bin bin ich doch auch noch minderjährig oder!? Und was ist überhaupt daran so schlimm das ich meinen Freund dann anzeigen könnte? Ich mein, wenn ich es dann will, was ist daran so schlimm? (Es wäre dann jawohl nur schlimm wenn er mich zwingen würde, und das lass ich ganz sicher nicht mit mir machen) Ich verstehs einfach nicht..Und wieso heisst das überhaupt "verführung" minderjähriger :DD?
9 Antworten
Da mach dir mal keine Sorgen. Mit 14 geht das auch schon. Selbst dann, wenn dein Freund schon 18 geworden ist. Nur wenn deine Eltern dagegen vorgehen würden, weil sie meinen, er würde deine Unreife ausnutzen, würde es erstmal Zoff geben. Sonst nicht.
Mit 16 kannst du auch ohne Zustimmung der Eltern mit deinem volljährigen Freund schlafen. Das ist legal.
Wärst du erst 13, wäre es in der Tat verboten.
Das Gesetz sagt, dass unter 16 und über 21 nicht geht.
Doch das geht. Sowas wird auch nur dan nverfolgt falls es zur Anzeige kommt und festgestellt wird dass die Unreife des/der unter 16jährigen ausgenutzt wurde.
Wieso? Ist man dann schon am vergreisen? ;-)
Du hast dir deine Fragen selbst beantwortet. Wenn du selber damit einverstanden bist, dann ist es erlaubt, wenn du über 14 Jahre alt bist. Und dass du noch länger damit warten willst, ist ein sehr guter Vorsatz., Ich finde es fürchterlich, wenn GV nur gemacht wird, damit man damit angeben kann, wer die jüngse war beim 1. Mal.
Rechtslage;siehe Links http://www.gratisrecht.de/forum/strafrecht/1132-was-bedeutet-verfuehrung-minderjaehrige.html
Hier spricht ein Anwalt. http://www.frag-einen-anwalt.de/forumtopic.asp?topicid=16531&
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html hier das gesetz dazu