Ist es legal wenn zwei 13-Jährige Sex zusammen haben?
Sie: gerade 13 geworden. Er 13 (fast 14). Wäre für Beide das Erste Mal.
24 Stimmen
14 Antworten
Auch wenn von einigen Ahnungslosen immer wieder das Gegenteil behauptet wird: In Deutschland wäre Sex zwischen zwei 13-jährigen LEGAL!
Der Grund dafür ist auch NICHT, dass Kinder noch nicht strafmündig sind, sondern der Gesetzgeber explizit die Sexperimente von Heranwachsenden nicht unter Strafe stellen wollte!
Verboten sind lediglich sexuelle Handlungen zwischen Kindern (unter 14) und Jugendlichen bzw. Erwachsenen (ab 14). Während also 13/13 legal ist, wäre 13/14 bereits sexueller Missbrauch durch den Älteren, was genau genommen bereits beim Zungenkuss losgeht. Wenn zwei 13-jährige eine Beziehung und Sex miteinander haben, so wird dies übrigens auch nicht durch den 14. Geburtstag eines Partners plötzlich strafbar... .
Andere Länder (z.B. Österreich und Schweiz) sind da etwas flexibler und beziehen statt einer festen Altersgrenze auch den Altersabstand mit ein, was sicher praxisnäher ist... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Lies bitte mal die Ausführungen von Kollegen Libertinaer bei DIESEM Kommentar:
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
sondern der Gesetzgeber explizit die Sexperimente von Heranwachsenden nicht unter Strafe stellen wollte!
Die "Ahnungslosen" kennen z.B. den Kommentar zum StGB. Und laut Fischer will "das Gesetz die Entwicklung von Kindern insgesamt von sexuellen Erlebnissen freihalten" (Rn. 3 zu § 176 StGB).
Kinder unter 14 Jahren sind auch noch nicht einwilligungsfähig, d.h., Einwilligungen in sexuelle Handlungen sind ausnahmslos unwirksam. (Rn. 2 zu § 176 StGB).
Lies bitte mal die Ausführungen von Kollegen Libertinaer bei DIESEM Kommentar:
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Mir wäre nicht bekannt, dass der Kollege Libertinaer in Sachen Strafrecht eine "höhere Instanz" wäre als Fischer.
Er womöglich nicht - aber Libertinaer saugt sich seine Statements ja auch nicht aus den Fingern, sondern gibt auch immer wieder seine Quellen und deren Reputation an...
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Blöderweise ist diese Behauptung
"Was einvernehmliche Sexualkontakte betrifft, sind Kinder durch den Gesetzesgrund als Täter ausdrücklich ausgenommen."
volkommen unbelegt und leider auch Stuss.
Und laut Fischer will "das Gesetz die Entwicklung von Kindern insgesamt von sexuellen Erlebnissen freihalten"
Tja, genau das schreibt auch Laubenthal. Wenn man dann aber weiter liest, muss man feststellen, dass sich diese Feststellung nur auf sexuelle Erlebnisse durch Jugendliche und Erwachsene bezieht, nicht durch Kinder selbst (s. meinen langen Kommentar bei deiner Antwort).
Kinder unter 14 Jahren sind auch noch nicht einwilligungsfähig, d.h., Einwilligungen in sexuelle Handlungen sind ausnahmslos unwirksam.
Korrekt - was Sexualmündige betrifft. Zw. Sexualunmündigen braucht es hingegen keine rechtswirksame Einwilligung - dort reicht die faktische Einwilligung.
"Was einvernehmliche Sexualkontakte betrifft, sind Kinder durch den Gesetzesgrund als Täter ausdrücklich ausgenommen."
volkommen unbelegt und leider auch Stuss.
Stuss ist der Glaube, der Schutzzweck des § 176 StGB sei es, Kinder generell vor jeglichen sexuellen Handlungen zu "schützen". Das umgesetzt wäre verheerend für die sexuelle Entwicklung! Und vollkommen fern kindlichen Verhaltens ist es noch dazu.
Vielmehr gilt: "Den Minderjährigen unter 14 Jahren wird somit eine Schutzzone garantiert. In dieser sollen sie ihre sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit frei von sexuellen Erlebnissen entwickeln können, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Absichten auf der Täterseite begründet sind."
Daraus folgt: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht."
Zitate aus "Handbuch Sexualstraftaten" (S. 177 ff.), Laubenthal.
Das sehen andere Rechtsgelehrte offensichtlich anders. Das ist auch inhaltlich ziemlicher Käse. Dann ist nämlich dem gleichen Paar heute noch erlaubt, was unter Umständen morgen schion verboten ist.
Lustig, du zitierst irgendwie nur, was dir in den Kram passt, oder? Zitieren wir doch mal den Text vorher.
"Die Straftatbestände der §§176 - 176b StGB schützen männliche und weibliche Kinder unter 14 Jahren vor sexuellen Handlungen jeglicher Art: Sexualkontakte mit Kindern haben ausnahmslos zu unterbleiben. Es besteht absolutes Abstinenzgebot."
Eindeutiger geht es wohl kaum. Auch dein Zitat sprich gar nicht von Sex zwischen zwei Partnern, was aus dem Kontext klar hervorgeht.
Insofern bleiben deine Behauptungen Stuss.
Das sehen andere Rechtsgelehrte offensichtlich anders.
Behauptet ihr. Dass das nicht stimmt, ja, nicht stimmen kann, zeigen die anderen Beispiele sowie schlicht die Praxis - bei Kitas angefangen ...
Dann ist nämlich dem gleichen Paar heute noch erlaubt, was unter Umständen morgen schion verboten ist.
Nein, dass ist deine Behauptung.
Lustig, du zitierst irgendwie nur, was dir in den Kram passt, oder?
Vor allem zeige ich die Quelle, so dass es jeder selbst nachlesen kann - inkl. Kontext. 8-)
Eindeutiger geht es wohl kaum.
? Lustig, Du liest irgendwie nur, was dir in den Kram passt, oder? ^^
Robert Liebling hatte bereits vergleichbares von Fischer zitiert, was ich kommentierte mit: "Tja, genau das schreibt auch Laubenthal."
GUTEN MORGEN! :)
Auch dein Zitat sprich gar nicht von Sex zwischen zwei Partnern
Nein, er spricht ganz allgemein von "in der kindlichen Entwicklung selbst begründeten sexuellen Erlebnissen".
Nun, ein Strafjurist mag sich damit nicht konkret auskennen, ein Sexualstrafrechtsjurist schon eher - zumal wenn er auch als Missbrauchsbeauftragter arbeitet.
Auf jeden Fall hingegen kennen sich die Sexualpädagogen damit aus, was uns dann u.a. wieder zum Bundesgesundheitsministerium ("nichts Verbotenes", "gesunder Ausdruck einer psychosexuellen Entwicklung"), gerichtlich bestellten Sachverständigen ("ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn ..."), öffentlichen Angestellten der staatlichen Tätertherapie ("kein Delikt", "tut ihnen gut") und schlicht der alltäglichen Praxis bereits in Kitas, sowie dem § 180 StGB, der den Eltern genau dies alles bewusst ermöglicht. Vom nicht im Auftrag des Staates arbeitenden Rest der Fachwelt ganz zu schweigen ...
Wobei: Wenn dir einer dabei abgeht, zu behaupten, dass einvernehmlicher Sex zw. U14 illegal sei, aber keinerlei - weder straf- noch zivilrechtliche - Konsequenzen hat, nichts Verbotenes ist, von den Eltern gefördert werden darf, und überhaupt in der kindlichen Natur liegt und gut für sie ist, nun, dann habe ich persönlich damit kein Problem. :)
Da kannst Du dir dein "illegal" dann von mir aus auch auf 1x2m ausdrucken und über dein Bett hängen ... ^^
... jeder, wie er's braucht.
Nachtrag:
Nein, er spricht ganz allgemein von "in der kindlichen Entwicklung selbst begründeten sexuellen Erlebnissen".
Oh, und um das nochmal klarzustellen: Dass das durchaus auch Sexualkontakte mit menschlichen Partnern umfasst, ergibt sich schon aus der expliziten Aussage Laubenthals, dass Kinder vor dem Täterwillen (abseits der kindlichen Entwicklung) zu schützen sind, und als Täter eben nur Jugendliche und Erwachsene in Frage kommen.
Das ganze Gesülze hättest du dir jetzt sparen können, wenn du einfach anerkannt hättest, dass
"Es besteht absolutes Abstinenzgebot."
eben aufzeigt, dass deine Behauptung, Sex zwischen unter 14-jährigen sei erlaubt, schlichtweg falsch war. Ist ja nicht schlimm. Jeder kann sich mal irren.
Süss, wie du versuchst deinen grundlegenden Irrtum in einem Haufen Gequatsche zu verbergen und trotz Gegenbeweis weiter solchen Unsinn
nichts Verbotenes ist,
behauptest. Wobei nein, eigentlich eher ziemlich schwach.
"Es besteht absolutes Abstinenzgebot."
Exakt - was Sex mit Jugendlichen und Erwachsenen betrifft.
Mit ihresgleichen ist es hingegen "Ausdruck einer gesunden psychosexuellen Entwicklung".
Gefällt nicht jedem - drauf geschissen, und Mitleid für deren Kinder. :-/
Für die restlichen Eltern stellt der Staat hingegen Infos und einen gesetzlichen Rahmen bereit. Daran ändert dein Gesülze erfreulicherweise genau null. 8-)
Exakt - was Sex mit Jugendlichen und Erwachsenen betrifft.
Süß, diese Einschränkung findet sich zwar nirgendwo, außer in deiner Phantasie, macht das ganze aber bestimmt sehr rechtssicher.
Auch wenn es deinem Weltbild widerspricht, ist die Rechtslage nun mal ein andere. Tut mir leid für dich.
Was mir gefällt oder nicht, habe ich an keiner Stelle benannt. Im Gegensatz zu dir, ist das für mich aber auch vollkommen irrelevant bei der Beantwortung der Frage. Ich betrachtet nur die Rechtslage, du nur deine Ideologie.
Süß, diese Einschränkung findet sich zwar nirgendwo, außer in deiner Phantasie
... sowie, begründet, im "Handbuch Sexualstraftaten", Laubenthal: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein". Um mal nur die konkret rechtliche Sicht zu beleuchten.
Ich betrachtet nur die Rechtslage, du nur deine Ideologie.
Nun, meine "Ideologie" wird ja nun hinreichend geteilt. Da stimmt wohl etwas mit deinem absolut unideologischen Blick auf die Rechtslage nicht. :)
Aber es hindert dich niemand, einen eigenen Kommenntar zum Sexualstrafrecht im Allgemeinen und dem § 176 StGB im Besonderen zu schreiben! :)
Dann kann ich mir offen anschauen, was Du so als Begründung anführst, und wie deine Expertise auf dem Gebiet bzw. deine Vita ist.
Schreib einfach hier, wenn Du etwas vorzuweisen hast! :)
Mir erschliesst sich nicht, was am Begriff absolut, zu komplex für dich ist. Du solltest den mal googeln.
Wenn du auch nur über ein wenig juristische Kenntnisse verfügen würdest, würdes ich auch noch versuchen, dir zu erläutern, warum dein komplett aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat so gar nicht relativiert und was das ganze mit Strafmündigkeit zu tun hat. Aber wenn schon der Begrif absolut zu hoch für dich ist, ist das wohl vergebene Liebesmüh.
Richtig süß ist allerdings deine Forderung nach einem Qulaifikationsnachweis, nachdem du ja schon überzeugend belegt hast, dass du über keinerlei Kenntnisse unseres Rechtssystems verfügst.
Mir erschliesst sich nicht, was am Begriff absolut, zu komplex für dich ist.
Tja, und mir erschließt sich auch so einiges bei dir nicht.
Müssen wir wohl beide mit leben.
Kann ich sehr gut (s. sonstige Zitate). :)
In diesem Sinne ...
PS: Ich forder keinen "Qualitätsnachweis" von dir. Das wäre wohl arg vermessen, dich mit denen zu vergleichen, die damit tatsächlich beruflich zu tun haben ...
Naja, du könntest ja mal erläutern, was am Begriff absolut du nicht verstehst.
Um meine Kenntnisse mit irgendetwas zu vergleichen, fehlen dir leider ebenselbige.
Bist Du so dumm, oder tust Du nur so?
Man könnte es natürlich als dumm ansehen, zu versuchen, jemandem mit deinen extrem überschaubaren Verständnisfähigkeiten so komplexe Rechtsbegriffe wie absolut zu erläutern, aber ich bin halt unverbesserlicher Optimist. Wobei ich langsam tatsächlich zu dem Schluss komme, dass dieser Begriff für dich wirklich zu hoch ist.
In diesem Sinne.
Na, wenn du auch einsiehst, dass bei dir Hopfen und Malz verloren sind, sind wir uns zumindest da einig. Schön.
Wir sind uns zumindest einig, dass beim jeweils anderen Hopfen und Malz verloren ist. :)
Für mich kein Problem, da ich ja noch auf weitere Stimmen zum Thema verweisen kann - inkl. Bundesgesundheitsministerium.
Ist also niemand auf unssere beider persönlichen Meinungen/Interpretationen zum Thema angewiesen ... 8-)
Süß. Der Rechtskommentar, den du anführst, stützt meine Aussage und die restlichen Stimmen äußern sich nicht zur Rechtslage. Ja, da benötigt deine Privatmeinung wirklich niemand mehr.
Ich führe eine Menge an - eben auch jenseits meiner "Privatmeinung". :)
Mag nun jeder für sich entscheiden. :)
Ja, eine Menge Dinge, die keine rechtliche Beurteilung beinhalten. Nutzlos.
Es gibt auch User, die können aufmerksamer lesen. 8-)
Wenige. Es gibt aber auch User, die den Begriff absolut verstehen. Aber du darfst gerne nochmal auf die ganzen Rechtskommentare hinweisen, die du angeführt hast, und die kein absolutes Verbot postulieren. Oder soll ich dir nochmal den Begriff absolut erläutern, da du von unserem rechtssystem ja offensichtlich nichts verstehst?
Es kann jeder nachlesen, wer was zitiert hat. :)
Und wenn jemand nicht begreift, was "kein Delikt" bedeutet, ist er vermutlich auch zu dumm für Sex. ^^
Zumindest ist jemand offensichtlich zu dumm für Rechtsdiskussionen, wenn es nicht einmal den Begriff absolut versteht.
Kann immer noch jeder nachlesen, auf wen sich das (nicht) bezieht. :)
Naja, wie man an dir sieht, reicht das Lesen nicht. Bei dir hapert es eben am Verstehen.
Wem es an was hapert, kann hier nun ausführlich jeder nachlesen. 8-)
Jo.
Solange die beiden noch 13 Jahre alt sind und Sex miteinander haben, besteht keine Schuldfähigkeit, da sie noch Kinder sind.
Die beiden können also dafür nicht bestraft werden.
Ja, was Kinder untereinander machen wird nicht strafrechtlich verfolgt.
Klar legal: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-94962249
Das deutsche Verbot von Sex mit U14 gilt nur für Ü14.
Das entgeht nur manchen, weil sie das Gesetz nur sehr oberflächlich kennen - und ggf. auch nicht näher kennen wollen.
Ist halt blöd, wenn man ein, ähm, "interessantes" Verhältnis zur Sexualität - und in Folge eine bestimmte Meinung dazu - hat, sich aber null mit Recht geschweige denn mit Sexualpädagogik auskennt.
14 & 13 ist allerdings in Deutschland für den Älteren verboten - sofern es um Sex geht, den die beiden nicht schon vor 14 zusammen hatten.
Aber selbst wenn nicht, würde es bei dem geringen Altesunterschied üblicherweise eh nicht bestraft.
Unsere deutschsprachigen Nachbarn waren allerdings intelligenter. Die haben gleich 3-4 Jahre Übergangsfristen in ihre Gesetze geschrieben. Da begreifen selbst die dümmsten Österreicher und Schweizer schnell, dass sogar 16 & 13 dort noch legal ist ...
Hallo DinoEinsVier,
wenn ihr beide unter 14 seid, ist es vollkommen gestattet!
Lg. Widde1985
Wo genau im Gesetz finde ich die Erlaubnis für 13-jährige. Bei mir steht im § 176 STGB immer noch folgendes:
"(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."