Jemand parkt vor meiner Garage - Was tun?

5 Antworten

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Polizei anrufen und den die sachlage schildern. Nur die Polizei darf ihn abschleppen lassen. Ich würde bei jedem Falschparker so handelm wenn Schilder schon nichts nutzen.

Grinzz  06.08.2013, 20:37

Wenn der Falschparker auf einem Privatgrundstück parkt, dann wird die Polizei ihn nicht abschleppen - das dürfen sie nur in Ausnahmefällen (§§ 1 und 2 PolG). Das Abschleppen obliegt dann dem Grundstückseigentümer. Dieser darf einen Abschleppdienst beauftragen und die ihm entstandenen Kosten dem Falschparker in Rechnung stellen.

jurafragen  06.08.2013, 23:36
@Grinzz

(§§ 1 und 2 PolG

Welches Polizeigesetz denn? Es gibt allein in Deutschland 17 verschiedene.

Grinzz  07.08.2013, 12:20
@jurafragen

Das stimmt. Aber in den §§ 1 und 2 sind sich die meisten noch recht ähnlich, weil es hier um die Grundsätze geht. Darum habe ich das auch nur so vage formuliert und zitiert - ich weiß ja nicht aus welchem Bundesland der TS kommt ;-)

Da du ein Schild an der Garage hast, das eindeutig dazu auffordert das Parken zu unterlassen, kannst du sie abschleppen lassen!

Eichbaum1963  06.08.2013, 17:59

Wenn es eindeutig als Einfahrt zu erkennen ist, brauchts dafür nicht mal ein Schild.

@smoof516, er dürfte auch selbst abschleppen lassen, muss aber ersteinmal die Kosten dafür übernehmen.

smoof516  06.08.2013, 17:29

Nur die Polizei oder Politessen dürfen solch eine aktion veranlassen.

Levellord  06.08.2013, 17:33
@smoof516

Man kann aber die Polizei rufen. Die verständigen dann den Abschleppdienst!

Damaker 
Beitragsersteller
 06.08.2013, 17:26

Und wie mache ich das ? :) Ordnungsamt oder Polizei ?

Polizei und abschleppen lassen. Das geht ruckzuck.

Du könntest den Parkern einen FREUNDLICHEN Zettel an die Scheibe stecken und sie bitten, dich nicht zuzuparken. Wenn sie das weiterhin tun, musst du dich wohl an die Polizeit wenden.

Abschleppdienst ... die kennen diese Prozedur schon

smoof516  06.08.2013, 17:28

Eine Privatperson hat kein recht jemanden Apschleppen zu lassen. Du bleibst dann sogar auf den kosten sitzen, wenn der Abschleppdienst überhaupt rauskommt.

jurafragen  06.08.2013, 17:29
@smoof516

Och, eine Anspruchsgrundlage könnte hier die Geschäftsführung ohne Auftrag sein.

remnantJur  06.08.2013, 18:54
@jurafragen

oder 823 II, 1004 I BGB

jurafragen  06.08.2013, 19:02
@remnantJur

Jedenfalls darf er selbst abschleppen lassen und hat auch einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen.