Habe ich das Recht auf einen Anwohner Parkausweis?

8 Antworten

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Ein Recht auf einen Parkplatz vor dem Haus gibt es nicht.

Es ist höchst selten der Fall, dass in Bereichen mit Parkscheinautomaten Anwohner frei sind, mir fällt nicht ein Bereich ein, in dem das so ist.

Eventuell wirst Du halt ums Eck rumparken müssen, denn nochmal, ein Recht auf einen Parkplatz vor dem Haus besteht nicht.

Auch mit einem Anwohnerparkausweis kann es je nach Gegend passieren, dass man mal einen halben Kilometer zum Fahrzeug laufen muß.

Sicherlich hast du Anspruch auf einen Anwohnerparkausweis. Jedoch bedeutet auch das nicht, dass dir ein bestimmter Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Denn weiterhin können dort auch Nichtanwohner parken. Ein Anspruch auf Erteilung auf Erteilung eines Parkausweises kann letztlich über ein Gericht durch gesetzt werden. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten gering sein.

Wenn es in dem Bereich eine Anwohnerparkzone gibt, sollte das kein Problem sein, du bist ja dann Anwohner. Wie machen das denn die anderen dort? Wenn es allerdings keine Parkzone für Anwohner (bzw. Bewohner wie das mittlerweile heißt) gibt, sieht es schlecht aus. Dann kann man nur nach einer Garage in der Umgebung suchen. Häufig werden Hinterhofgaragen ja vermietet, auch wenn man ein paar Häuser weiter wohnt...

Die Frage von nette18 ist klar formuliert! Insofern auch eine verbindliche Aussage:

Nur in Wohngebiete, für die eine Parkraumbewirtschaftung gilt, sind Parkautomaten aufgestellt worden, um entsprechende Nutzungsentgelte für Besucher dieser öffentlichen Straßenräume zu kassieren.

Ist man selbst dauerhaft als Anwohner in solch einem Bezirk gemeldet, kann man selbstverständlich einen sog. Parkausweis (auch Parkvignette genannt) beim zuständigen Amt besorgen. In Berlin sind es z.B. die Ordnungsämter des jeweiligen Bezirks.

Voraussetzung für den Erhalt einer Parkvignette ist die Vorlage des Personalausweises (als Berechtigter), die Kopie des Fahrzeugscheines als Kfz-Halter (da auf der Vignette das Kfz-Kennzeichen vermerkt wird) und die Kopie der Anmeldebescheinigung entweder des Einwohnermeldeamtes bzw. der Meldebehörde (als Nachweis, dass man tatsächlich in dieser Parkraumzone dauerhaft wohnt). Letzere entfällt, wenn auf der Rückseite des PA der Wohnort bereits vermerkt ist (i.d.R. bei Bewohnern, die per se ein Kfz kaufen wollen...)

Kostenpunkt in Berlin: für eine 2-Jahres-Vignette wird eine Gebühr von € 20,40 erhoben.

Korrekt sind die Informationen, dass damit nur die gebührenfreie Nutzung eines beliebigen Parkplatzes auf öffentlichen Straße erlaubt ist. Innerhalb der in jeder Straße seiner eigenen Parkraumzone aufgestellten Hinweisschilder (hier wird der Gültigkeitsbereich der Parkzone festgelegt, z.B. Berlin Nr. 24 oder in München Glockenbachviertel) kann man dann dauerhaft parken. Hierbei muss beachtet werden, das Parkraumzonen fliesend übergreifend sein können und möglicherweise die Nachbarstraße bereits zu einer anderen Zone (Nr. 25)gehört. Hier wäre dann auch für den Inhaber der Vignette Nr. 24 ein Nutzungsentgelt zu entrichten!

Eine Parkbegrenzung auch für Vignettenbesitzer ist völliger Unsinn!!

Ob ein Recht besteht richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen.

Suche - sofern vorhanden - das Bürgerbüro / die Stadtverwaltung auf und beantrage den Anwohner Parkausweis.