Privathaftpflicht - Defekte Elektrogeräte in möblierter Mietwohnung?

4 Antworten

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Also müsste ich für einen defekten TV oder Kühlschrank, der bei Nutzung kaputt geht selbst dafür aufkommen? 

Wenn die Mitvermietet sind dann muss der/die VermieterIn dafür aufkommen.

Wenn deine eigenen Geräte defekt werden ist das keine Sache der Haftpflichtversicherung. Denn die kümmert sich nur um fremde Gegenstände, die von dir beschädigt werden. Was bei normaler Nutzung kaputt geht fällt nicht darunter, weil du dafür auch nicht haftest.

Horst7689 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 08:37

Danke, allein das Fragestellen und deine Antwort haben mir sehr geholfen.
Ich hatte einfach einen großen Denkfehler.

Horst7689 
Beitragsersteller
 17.09.2021, 08:19

Richtig, habe ich auch grade gelesen. Dann erschließt sich mir allerdings der gesamte Mieter-Schutz-Passus bei Privathaftpflichtversicherungen erst garnicht.

TheFamousSpy  17.09.2021, 08:25
@Horst7689

Naja, du könntest z.b. einen Schaden im Fußboden verursachen weil du etwas fallen lässt. Das wäre dann gedeckt.

DerHans  18.09.2021, 15:08
@Horst7689

Mietsachschäden waren früher generell ausgeklammert. Solche Policen gibt es aber kaum noch auf dem Markt

Warum nimmst Du Dir nicht einen Makler? Der berät Dich, hilft bei der Auswahl und kostet kein Geld?

Die Leute sind zum größten Teil Laien. Alle Anderen verdienen für solche Expertisen Geld und das man ihre Ratschläge honoriert.
Warum sollte man, als Experte, die das alles geben und beantworten und das für "lau" obwohl Du das beste Ergebnis kostenlos durch einen Versicherungsmakler bekommen kommst???

schleudermaxe  17.09.2021, 08:48

Wo gibt es den Makler, der nicht über die Beiträge vom Kunden bezahlt wird?

DerHans  18.09.2021, 14:42
@schleudermaxe

Der Makler bekommt seine Courtage von seinen Vertragspartnern, den Versicherern. Dass die Courtage letztlich in der Kalkulation der Prämien einfließt, versteht sich von selbst.

schleudermaxe  18.09.2021, 15:17
@DerHans

Ich weiß, bestreiten aber hier einige, besonders die Makler.

basiswissen  19.09.2021, 08:32
@schleudermaxe

Woher kommt den dein Geld? Jeder Mitarbeiter eines VSU wird zum Schluss durch die Prämie den VN bezahlt. Egal wie man es nennt. Da ist kein Unterschied, nur der Weg des Geldes und die Bezeichnung ändert sich.

schleudermaxe  19.09.2021, 08:51
@basiswissen

Vom Dienstherrn, keine VN bezahlen mich, warum auch, auch nicht über die Beiträge.

Ich zitiere aus den Musterbdigungen des GDV:

A1-6.6.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
 Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gas geräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,

Dieser Ausschluß findet sich m.E. (!) generell in allen den Markt frei zugänglichen Bedingungen wieder.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt keine "normalerweise Regelung". Das ist von einer Versicherungsgesellschaft zur Anderen unterschiedlich in den Vertragsbedingungen geregelt. Dadurch unterscheiden sie sich ja in ihren Angeboten, sonst gäbe es ja nur eine Versicherung. Ausserdem kommt es darauf an, ob ein Schaden bei normaler Benutzung entsteht, oder durch "unfällige Behandlung". Eine Haftpflichtversicherung würde z.b. nicht für ein defektes Ceran-Kochfeld aufkommen, wenn dieses durch normale Benutzung defekt geht. Dafür gibt es spezielle Elektrogeräteversicherungen.
Sollte dir aber ein Topf aus der Hand rutschen und das gemietete Kochfeld geht dadurch kaputt, zahlt die Haftpflicht (bei einigen Versicherungen nur mit zusätzlicher Glasbruchzusatzklausel).

DerHans  18.09.2021, 18:52

Glasschäden sind generell als Mietsachschäden ausgeklammert, weil man diese ja über eine Glasbruchversicherung decken kann.

DerHans  18.09.2021, 15:10

Die Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) gelten natürlich für ALLE Versicherer. Verbesserungen des Versicherungsschutz kann natürlich jeder anbieten.

wattdennnu2  17.09.2021, 19:05
Eine Haftpflichtversicherung würde z.b. nicht für ein defektes Ceran-Kochfeld aufkommen...

Eine Haftpflichtversicherung würde in keinem Fall dafür aufkommen, da derartige Schäden generell (!) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.