Omega Krümmer undicht - Händler nicht in Gewährleistungspflicht? Frage zu Gewährleistung
Hallo,
wir haben uns vor gut 3 Monaten einen Omega B 2.0 16V gebraucht gekauft. Nun ist der Krümmer undicht. Nachdem ich mich im Internet ein wenig eingelesen habe zu diesem Thema, habe ich den Händler angeschrieben und gebeten, er möge doch bitte den Krümmer reparieren. Laut vielen Foren ist der Krümmer kein Verschleißteil und fällt somit unter die Gewährleistung.
Nun kam aber folgender Brief vom Händler zurück:
Sehr geehrter Herr XXXX,
hiermit kläre ich Sie über Ihre "Inansprichnahme der gesetzlichen Gewährleistung" auf. Der Mangel am Krümmer gehört zum Auspuff und der Auspuff gehört zum Verschleißteil. Deshalb gehört dies leider nicht zu meiner Gewährleistungspflicht. Zudem steht im Kaufvertrag, dass wir keine Garantie auf sichtbare und unsichtbare Mängel geben.
Frage: Hat er damit nun recht oder will er sich drücken? Das es keine Garantie gab, war uns bewusst. Aber wie schaut es denn nun genau mit der Gewährleistung aus?
Bitte keine Vermutungen. Vielleicht schon jemand einen ähnlichen Fall gehabt? Will noch den Gang zum Anwalt meiden, daher siche ich nun hier einmal Rat.
LG
5 Stimmen
7 Antworten
- Der Händler kann die gesetzliche Gewährleistung rechtsgültig nicht ausschließen. Für Gebrauchtartikel kann sie aber im Vertrag auf 6 Monate begrenzt werden.
- Der Krümmer ist kein Verschleißteil. Zwar ist es richtig, dass irgendwann jedes Teil verschleißt, aber deswegen kann man eine Komponente, die normalerweise ein Autoleben lang hält, nicht einfach per Federstrich zum Verschleißteil erklären.
Ob das allerdings als verdeckter Mangel zu werten ist, wäre zu prüfen. Nichtsdestotrotz ist hier m.E. der Händler in der Gewährleistungspflicht. Genau deswegen kauft man ja Gebrauchtwagen beim Händler.
hifreichste antwort falsche antwort
Ich würde mich mit so einem Problem an die Verbraucherzentrale wenden. Grundsätzlich ist ein genereller Aussschluss der Gewährleistung auf Verschleissteile unwirksam
Wahrscheinlich wird er das Teil zurücknehmen müssen, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass die übliche Abnützungsdauer eines Krümmers weniger als die von dir beanstandete Zeit von 3 Monaten ist.
Weitere Informationen z.B. hier: http://www.fensterer-ra.de/pdf_dl/d3818.pdf
Das Herstellungsdatum ist im Handel aber unerheblich. Anders sieht es nur aus, wenn der Krümmer bereits gebraucht gekauft war (selbst dann gilt aber das Gewährleistungsrecht) oder/und wenn der Verkauf privat erfolgt ist (was aber hier nicht der Fall ist).
Der Händler kann die Garantie nicht ausschliessen! Ist ungesetzlich was kostet der Krümmer und der Einbau Dier Frage die sich stellt ist der Aufwand und der Nutzen !
doch !! kann er
hallo
diese krümmer reissen in der regel , das ist ein konstruktionsfehler und tritt bei diesem modell und anderen früher oder später zu 100% auf
gruss
hallo
die dinger reissen , ausbauen in schlosserei edelstahlschweissen lassen und dann bis zum nächsten bruch , oder neuer krümmer sind nicht teuer , hosenrordichtung und flanschdichtungen nicht vergessen , verschleiss halt
gruss mike
"...dass die übliche Abnützungsdauer eines Krümmers weniger als die von dir beanstandete Zeit von 3 Monaten ist."
Er hat ja vor 3 Monaten keine neuen Kruemmer gekauft sondern einen mindestens 9 Jahre alten (so lange wird der Omega B 2.0 schon nicht mehr gebaut).