Arbeitsvertrag, Einstelltermin wird verschoben
hallo, habe fogendes problem.
habe am 23 einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit einstellung zum 28.
Am freitag den 25, rief mich nachmittags der Arbeitgeber an und teilte mir mit das er keine Arbeit ab den 28 hat und daher den vertrag bzw. Arbeitsbeginn um 1 bis 2 wochen verschieben möchte. Ich sollte daher mich wieder beim Amt melden.
Frage: kann ein geschlossener Arbeitsvertrag mit einstellungsdatum so einfach verschoben werden. Was kann das amt machen in so einer situation. Habe ich anspruch auf Alg1da ja keine kündigung vorhanden ist.
4 Antworten
Hier spielen sehr viele Dinge mit hinein, so dass es schwierig ist, aus der Entfernung ohne Kenntnis des genauen Vertragswortlautes irgendein Urteil abzugeben.
Mündliche Vereinbarungen sind immer sehr heikel. Mündliche Verträgsänderungen bedürfen normalerweise der Schriftform, um überhaupt gültig zu werden. Aber ohne Einsichtnahme in den jetzigen Arbeitsvertrag lässt sich das leider nicht mit abschließender SIcherheit sagen.
Ich empfehle Ihnen daher dringend, sich bezüglich der Vertragsänderung Rat bei einem Arbeitsrechtler zu holen und auch umgehend Ihr Arbeitsamt über die neuen Umstände zu informieren.
Ob und inwiefern Sie Ansprüche auf Arbeitslosengeld haben, hängt auch davon ab, ob Sie zuvor einen entsprechenden Anspruch erworben haben. Hierzu kann Ihnen das für Sie zuständige Arbeitsamt Auskunft erteilen.
Hallo Herpich3, bitte gehe zum Arbeitsamt, damit das ALG I nicht verloren geht. Es sind zwar nur zweich Wochen, bleibt es aber bei den zwei Wochen? Es kann auch noch länger so gehen. Fragen kostet nichts. Da Du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, ist das rechtskräftig. Du stehst im Arbeitsverhältnis, da Du nicht gekündigt wurdest. Von rechtswegen müßte Dir das Unternehmen zwei Wochen bezahlten Urlaub geben. Denn es ist ja nicht Deine Schuld, daß es nicht zur Einstellung kommt.
Moin, da gilt Annahmeverzug nach § 615 BGB.
Warum sollst du und die Allgmeinheit das unternehmerische Risiko des Unternehmers tragen.
Das Arbeitsamt wird vermutlich sagen: Du hast n ungekündigten Arbeitsvertrag, wir sibd nicht zuständig.
ich denke, dass du bei ner Zuhälterbude (Zeitarbeit) gelandet bist.
Wenn ja solltest du nachweisbar deine Arbeitsleistung anbieten. EVN.
Unterwschreibe NIX.
Wenn der AG kündigt, bekommste wieder ALG.
Auf so einen AG kann man getrost verzichten.
Wenn du das jetzt mit dir machen lässt, geht das immer so, dass Ausfallzeiten bei dir hängen bleiben, also einfach nicht bezahlt werden.
Vertrag ist Vertrag. Du kannst auch nicht einfach zwei Wochen zu spät kommen. Dann muss er die eben bezahlten Urlaub geben.
Wenn er keine Arbeit für ihn hat, dann eben Urlaub.
bezahlen muss der AG.
Aber warum Urlaub?