Wie lange darf eine Alg II Bezieherin Besuch haben?
Meine Bekannte bekommt Alg II zusätzlich zu ihrem geringen Verdienst. Jetzt wohnt ein Saisonarbeiter bei ihr, der über keine eigenen Mittel verfügt. Sie hat ihn zu sich geholt, weil sie angeblich nicht alleine sein kann - besonders an Weihnachten. Somit ist von ihrer Seite geplant, dass der Typ länger als 4 Wochen bleiben soll. Wenn sie es der ARGE meldet, kommt sie finanziell nicht mehr über die Runden. Er muss also unbedingt wieder raus. Jetzt muss er aber erst das Geld für die Rückreise besorgen, was ein paar Tage dauern kann. Wie lange kann man den "Besuch" dem Amt gegenüber als solchen deklarieren ohne, dass es Ärger gibt? Hab gelesen, dass man theoretisch 6 Wochen Besuch haben könnte, einen Tag Pause und dann wieder 6 Wochen. Das kommt mir aber sehr spanisch vor... Danke euch...
2 Antworten
Verehrte Inesmaus, die Frage wurde von Dubesor sehr gut beantwortet. Da habe ich eigendlich nichts hinzu zu fügen. Also,wenn Sie keine schlechten Nachbaren haben, geht es sogar länger,also über die 6 bis 8 Wochenfrist hinaus. Denn wo ist die genaue Kontrolle ob Ihr Besuch nun wirklich ständig bei Ihnen ist, denn diese gibt es nicht. Dann war Ihr Besuch zwischenzeitlich mal einige Tage woanders.
Ein Besuch auf längere Dauer ist zulässig. So darf der Mieter für mehrere Wochen (6-8 Wochen) auch ohne Einwilligung des Vermieters oder die der ARGE Besucher in seine Wohnung aufnehmen, wenn darin keine Untermiete oder unerlaubte Daueraufnahme zu sehen ist. Ferner darf der Besuch auch zu keiner Überbelegung führen, vgl. LG Mannheim WuM 73, 5. Ein Zeitraum von drei Monaten überschreitet die normale Besuchsdauer (AG Frankfurt WuM 95, 396). Insoweit bedürft Ihre Verwandte für den weiteren Aufenthalt des Saisonarbeiters in Ihrer Wohnung der Zustimmung des Vermieters und der ARGE.