Wohnberechtigungsschein nötig?

2 Antworten

Ich habe es jetzt so verstanden dass man wenn man einen Mietvertrag in der Hand hat, damit zum Amt geht und das Amt den Vertrag absegnet. Erst dann unterschreiben die beiden als Mieter.

Wenn mit "Amt" das Jobcenter gemeint ist, dann ist das im Groben richtig so.

Wobei Wohnungsberechtigungsschein und ALG 2 direkt nichts miteinander zu tun haben.

Einen WBS braucht man für öffentlich geförderten Wohnungsbau, und man bekommt ihn, sofern man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Dies gilt jedoch auch für Nicht-ALG 2 - Bezieher.

Die Flüchtlinge müssen sich eine Wohnung suchen, welche kostenmäßig im Angemessenheitsrahmen des zuständigen Jobcenters liegt, und dieses muß die Mietübernahme in der Tat vorher genehmigen.

Falls das Jobcenter den Flüchtlingen Miete dafür zahlt, daß sie bei Euch wohnen, so muß zuvor ein Antrag auf Umzugserlaubnis gestellt werden.

Froodo123 
Beitragsersteller
 20.04.2022, 09:56

Super. Danke für die Antwort. Hat meine Frage beantwortet.

Falsch. Es gibt Vorgaben was die Wohnung max kosten darf. Dazu den Kostenrechner deiner Stadt aufrufen,,

Froodo123 
Beitragsersteller
 19.04.2022, 23:45

Das ist schon klar. Demnach suchen wir ja die Wohnungen.