Wohnberechtigungsschein nötig?
Hallo.
Wir haben 2 Ukrainer bei uns aufgenommen und sind derzeit auf der Suche nach einer Wohnung für die beiden. Bisher wollte keiner der Vermieter einen Wohnberechtigungsschein vom Amt sehen.
Zurzeit beziehen sie ALG-2. Somit steht ihnen auch eine Kostenübernahme für eine Wohnung vom Amt zu.
Meine Frage ist jetzt, ob die beiden überhaupt noch einen Wohnberechtigungsschein brauchen? Ich habe es jetzt so verstanden dass man wenn man einen Mietvertrag in der Hand hat, damit zum Amt geht und das Amt den Vertrag absegnet. Erst dann unterschreiben die beiden als Mieter.
Liege ich da richtig?
2 Antworten
Ich habe es jetzt so verstanden dass man wenn man einen Mietvertrag in der Hand hat, damit zum Amt geht und das Amt den Vertrag absegnet. Erst dann unterschreiben die beiden als Mieter.
Wenn mit "Amt" das Jobcenter gemeint ist, dann ist das im Groben richtig so.
Wobei Wohnungsberechtigungsschein und ALG 2 direkt nichts miteinander zu tun haben.
Einen WBS braucht man für öffentlich geförderten Wohnungsbau, und man bekommt ihn, sofern man bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Dies gilt jedoch auch für Nicht-ALG 2 - Bezieher.
Die Flüchtlinge müssen sich eine Wohnung suchen, welche kostenmäßig im Angemessenheitsrahmen des zuständigen Jobcenters liegt, und dieses muß die Mietübernahme in der Tat vorher genehmigen.
Falls das Jobcenter den Flüchtlingen Miete dafür zahlt, daß sie bei Euch wohnen, so muß zuvor ein Antrag auf Umzugserlaubnis gestellt werden.
Super. Danke für die Antwort. Hat meine Frage beantwortet.
Falsch. Es gibt Vorgaben was die Wohnung max kosten darf. Dazu den Kostenrechner deiner Stadt aufrufen,,
Das ist schon klar. Demnach suchen wir ja die Wohnungen.