Darf mein Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft VOR Vertragsunterzeichnung verlangen?
Ich habe mich als Vertriebsassistentin (Midijob) für eine Versicherung beworben und wurde dort auch angenommen. Zwar habe ich den Arbeitsvertrag schon vor 2 Monaten unterschrieben, mein Arbeitgeber aber wird den Vertrag nicht unterschreiben, bevor ich mein pol. Führungszeugnis und die SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht abgegeben habe. Ist das von rechtens? Ich habe das Führungszeugnis und die Bonitätsauskunft (in diesem Fall die kostenlose Datenauskunft / Selbstauskunft) schon vor 10 Wochen beantragt; Führungszeugnis liegt dem Arbeitgeber bereits vor, von der Schufa habe ich allerdings bis dato noch nichts bekommen - d.h. ich warte bereits seit zwei Monaten auf meinen Arbeitsvertrag. Zur Zeit bin ich dort auch mehr oder weniger tätig. Darf ich das überhaupt ohne gültigen Arbeitsvertrag? Soweit ich richtig informiert bin genieße ich ja so auch keinen Kündigungsschutz und er könnte mich morgen nach Lust und Laune "feuern"! Darf mein Arbeitgeber aus Prinzip die Bonitätsauskunft verlangen, BEVOR er den Vertrag unterschreibt? Kann er sich die Bonitätsauskunft, mit meinem Einverständnis, auch selbst einholen?
Nachtrag: Es geht mir nicht darum, dass er die Bonitätsauskunft nicht bekommen soll; Mit 19 wird da nichts drin stehen, was meinen Job gefährden könnte. Die Frage ist, ob er diese schon VOR Vertragsabschluss und vor Allem als Bedingung für einen Vertragsabschluss verlangen darf. Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)
5 Antworten
Der AG darf nicht nur die Schufa-Auskunft verlangen, er muss sogar! Wenn Du im Versicherungsvertrieb tätig sein willst, ist das eine Vertrauensposition, bei der einwandfreie Verhältnisse erforderlich sind. Ein Mindestmaß an Nachweisen dafür ist halt wesentliches Einstellungskriterium, und bei den Unternehmen klar geregelt. So will man verhindern, dass man notorische Schuldner auf die Kunden "loslässt". In anderen Berufsfeldern werden andere sehr persönliche Auskünfte verlangt - z.B. ein erweitertes Führungszeugnis. Allerdings wird Dich niemand zwingen, Informationen an den AG weiterzugeben, die Du lieber für Dich behalten möchtest. Du kannst Dir dann einfach einen anderen Job suchen, für den solche Einstellungsvoraussetzungen nicht bestehen.
Aus welcher Bestimmung meinst Du denn dieses MUSS ableiten zu können?!?
ich hole mal ein wenig weiter aus.
für den selbständigen Versicherungsvermittler, müssen gewisse Vorschriften beachtet werden, was man aus nachfolgendem Link nachsehen kann.
Unter anderem muss auch nachgewiesen werden, dass er in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und daher ist eine Schufa-Auskunft unerlässlich.
Angestellte eines Versicherungsunternehmens die im Außendienst tätig sind benötigen diese Voraussetzungen nicht, sie müssen auch nicht bei der IHK registriert werden.
Allerdings muss das Versicherungsunternehmen, das die Mitarbeiter auf die Kunden los lässt sie absichern und die entsprechende Haftung übernehmen. Bedeutet der Versicherer wird daher auch prüfen müssen ob der Angestellte in geordneten Vermögensverhältnissen lebt, bzw. strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist.
Denn sonst würde man dem Schwindel und Betrug Tür und Tor öffnen. Jeder Gauner könnte diese Tätigkeit im Versicherungsaußendienst erlangen.
Gruß Apolon
Das mag ja wohl alles zweifellos so sein - nur haben wir es bei der Fragestellerin überhaupt nicht mit einem "selbstständigen Versicherungsvermittler" zu tun, auf den sich die von Dir genannten Bestimmungen beziehen, sondern mit einer Arbeitnehmerin.
Und in diesem Fall müsste der Arbeitgeber erst einmal sein berechtigtes Interesse an der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Schufa-Auskunft darlegen können.
Deine Erläuterung zu einem MUSS ist hier also überhaupt nicht relevant.
Deine Erläuterung zu einem MUSS ist hier also überhaupt nicht relevant.
Sicher - nur wird kein Versicherungsunternehmen einen Angestellten unter sein Haftungsdach nehmen ohne die genannten Unterlagen erhalten zu haben.
Denn wie bereits geschrieben, wäre dann jedem Gauner Tür und Tor geöffnet.
Denn wie bereits geschrieben, wäre dann jedem Gauner Tür und Tor geöffnet.
Na ja ... ... Nicht jeder mit negativer Schufa-Auskunft oder einem Eintrag im Zentralregister ist deswegen schon ein (einschlägiger) Gauner - und manch einer mit diesbezüglich "weißer Weste" wird bei Gelegenheit trotzdem zum "Gauner".
Im Übrigen ging es um die berechtigte Widerlegung eines MUSS!
Du kannst Dir dann einfach einen anderen Job suchen, für den solche Einstellungsvoraussetzungen nicht bestehen.
Ein natürlich sehr hilfreicher Vorschlag.
Sorry - aber deine Informationen kann ich nicht nachvollziehen.
Die Auskunft der Schufa, dauert gewöhnlich ca. 2 - 3 Wochen.
Hast Du vergessen die Schufa-Auskunft rechtzeitig zu beantragen ?
Die Frage ist, ob er diese schon VOR Vertragsabschluss und vor Allem als Bedingung für einen Vertragsabschluss verlangen darf.
Kommt darauf an, für welche Tätigkeit du vorgesehen bist. Es gibt bei Versicherungsunternehmen die Verpflichtung Informationen über die Mitarbeiter einzuholen und dazu gehört auch die Schufa-Auskunft.
Daher hast du 2 Möglichkeiten, die Schufa-Auskunft zu beschaffen, oder dir einen anderen Arbeitgeber zu suchen.
@ apolon
Es gibt bei Versicherungsunternehmen die Verpflichtung Informationen über die Mitarbeiter einzuholen und dazu gehört auch die Schufa-Auskunft.
Wenn Du Dir dieses für den Fragekomplex essentielle Detail nicht einfach ausgedacht hast, wäre es schön, wenn Du irgendeine Quelle für diesen Unsinn nachreichst, die außerhalb Deines Kopfes liegt.
@Lastgasp,
halte dich bitte mit Beleidigungen zurück.
Du bist also der Meinung, man sollte jeden Hansel der überschuldet ist bei Versicherungsunternehmen auf Kunden loslassen ? Um dies ausschließen zu können, ist eine Schufa-Auskunft erforderlich. Außerdem würde kein Versicherungsunternehmen ohne diese Informationen die Haftung bei einer Falschberatung seiner Mitarbeiter übernehmen.
Bitte beachte auch, dass unsere 19 jährige Golffahrerin scheinbar keine Ahnung hat, was sie als Vertriebsassistenten noch für Arbeiten zu tätigen hat.
Die Botschaft bestimmt natürlich leider immer der Empfänger, aber ich tendiere zu Polemik, nachdem ich meinen Beitrag noch einmal durch die innere Zensurbehörde geschickt habe.
Da Du Meinung, Wunschdenken, Ressentiment und gesichertes, durch seriöse Quellen Wissen verwechselst, versuche ich Dich noch einmal gaaaanz behutsam auf die Kernfrage zu orientieren: "Sind Versicherungsunternehmen durch eine verbindliche gesetzliche Bestimmung zur Einholung einer Selbstauskunft nach §34 Bundesdatenschutzgesetz bei jedem Stellenbewerber für eine abhängige Beschäftigung im Unternehmen verpflichtet?"
Falls Du Dich in Deinen zahllosen redundanten Beiträgen nicht mehr zurechtfindest, hier Deine Bemerkung "Es gibt bei Versicherungsunternehmen die Verpflichtung Informationen
über die Mitarbeiter einzuholen und dazu gehört auch die
Schufa-Auskunft."
Was die 19-jährige Golffahrerin angeht, hängt ja wohl alles von der Berechtigung im ERP-System ab. Die wird ohne entsprechende Zugang kaum die Ming-Vase von Oma nolte durch die Regulierung schmmuggeln.
sorry, aber deine Antwort kann ich nicht nachvollziehen.
Hast du vergessen die Schufa-Auskunft rechtzeitig zu beantragen?
was meinst du denn bitte mit rechtzeitig? Vor der Mittagspause der Schufa-Mitarbeiter?
Kommt darauf an, für welche Tätigkeit du vorgesehen bist.
Das 5. Wort in der Fragebeschreibung, unten sind meine Aufgaben verdeutlicht. Bitte immer erst lesen.:)
Daher hast du 2 Möglichkeiten, die Schufa-Auskunft zu beschaffen, oder dir einen anderen Arbeitgeber zu suchen.
Auch ein sehr hilfreicher Vorschlag.
was meinst du denn bitte mit rechtzeitig? Vor der Mittagspause der Schufa-Mitarbeiter?
Ich dachte Lesen wäre eine Stärke von dir ?
Scheinbar doch nicht, sonst hättest du meinen Hinweis hinsichtlich einer Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen verstanden.
Das 5. Wort in der Fragebeschreibung, unten sind meine Aufgaben verdeutlicht. Bitte immer erst lesen.:)
Du meinst deine bisherigen Tätigkeiten. Geben aber darüber keine Auskunft für welche du vorgesehen bist. Dies kann dir nur dein zukünftiger Arbeitgeber sagen.
Und akzeptiere es, wenn dein zukünftiger AG die Schufa-Auskunft verlangt, oder suche dir einen anderen Job.
Ende!
Ergänzung:
außerdem scheint dir der Umfang der Tätigkeit einer Vertriebs-Assistentin bei einem Versicherungsunternehmen nicht bekannt zu sein.
Deine Tätigkeitsbeschreibung ist völliger Unsinn!
Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)
Hier zeige ich dir mal ein Stellenangebot für eine Vertriebs-Assistentin eines Versicherungsunternehmens:
Ihre Aufgaben:
Sie unterstützen die von Ihnen betreuten Banken
im Vertrieb des Versicherungsgeschäfts (z. B. Angebotserstellung, Schadenaufnahme, Terminkoordination). Dabei koordinieren Sie den Informationsfluss zwischen unserem Versicherungsunternehmen und der Bank. Neben der Betreuung der Kunden unterstützen Sie kompetent die Planung von Verkaufs- und Marketingaktionen.
oder hier:
Tätigkeitsbeschreibung:
- Betreuung eines festen Kundenbestandes im Raum XXX bei einem der größten Versicherungskonzerne in Europa
- abwechslungsreicher Job im unbefristeten Angestelltenverhältnis mit viel Gestaltungsmöglichkeiten und relativ freier Zeiteinteilung
- überdurchschnittliche Verdienstmöglichkeiten und Sozialleistungen
- Top-Ausbildung mit IHK-Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-fachfrau
Scheinbar doch nicht, sonst hättest du meinen Hinweis hinsichtlich einer Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen verstanden.
Wo bleibt der Sinn? Ich sagte, dass ich seit 10 Wochen warte, abzüglich deiner geliebten Bearbeitungszeit sind es immer noch 7 Wochen, die die Schufa nun quasi schon im "Verzug" ist.
Du meinst deine bisherigen Tätigkeiten. Geben aber darüber keine Auskunft für welche du vorgesehen bist. Dies kann dir nur dein zukünftiger Arbeitgeber sagen.
Die BISHERIGEN Tätigkeiten sind auch meine ZUKÜNFTIGEN Tätigkeiten, sonst hätte ich es ja verdeutlicht, dass die Tätigkeiten nur vorübergehend sind.:)
Und akzeptiere es, wenn dein zukünftiger AG die Schufa-Auskunft verlangt, oder suche dir einen anderen Job.
Glaube du bist noch nicht ganz nüchtern von letzter Nacht. Oder du bestätigst gerade, dass du einfach zu unfähig zum lesen bist. Die Auskunft habe ich bereits vor 10 Wochen beantragt. Der erste Satz meines Nachtrags bezieht sich genau darauf.
Ende!
Jawohl, mit dem falschen Fuß aufgestanden?
Wenn man nicht in der Lage ist, die Frage zu beantworten, lass es doch einfach in Zukunft. Spart uns allen Zeit und Nerven:)
außerdem scheint dir der Umfang der Tätigkeit einer Vertriebs-Assistentin bei einem Versicherungsunternehmen nicht bekannt zu sein.
Deine Tätigkeitsbeschreibung ist völliger Unsinn!Hier zeige ich dir mal ein Stellenangebot für eine Vertriebs-Assistentin eines Versicherungsunternehmens:
Du scheinst ja sehr viel Zeit zu haben, wenn du das alles raussuchen kannst. Nichts anderes zu tun?:)
oder hier:
Tätigkeitsbeschreibung:
Habe ich es mit dem Führer der Stellenausschreibungen zu tun? Was ist denn dein Problem, was bist du für ein Mensch der meinen Job in Frage stellt, wenn die Frage um die Schufa Auskunft geht? Man man man, Menschen gibt es.
Top-Ausbildung mit IHK-Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-fachfrau
Ach so, Ausbildung. Zum Glück ging es ja in meiner Frage darum, dass ich eine Ausbildung suche.:D
Ich lege dir ans Herz, dass du ab sofort Stellenausschreibungs-Kontrolleur wirst. Damit ja nieeeemand von denen abweicht; wehe die tun was anderes als es vorgeschrieben ist. Das wäre doch eine Top Beschäftigung für dich, damit würdest du uns allen hier Nerven sparen:)
@golffahrerin,
Die BISHERIGEN Tätigkeiten sind auch meine ZUKÜNFTIGEN Tätigkeiten, sonst hätte ich es ja verdeutlicht, dass die Tätigkeiten nur vorübergehend sind.:)
Sorry - aber diese Einschätzung ist völliger Unsinn, denn die von dir genannten Tätigkeit
Ich handle nicht mit Geld oder Sonstigem, sondern arbeite nur am PC und führe Berechnungen durch (in Anwesenheit eines Vorgesetzten)
passt für eine Hilfskraft oder Praktikantin, aber nicht für eine Vertriebsassistentin.
Als 19 jährige sollte man sich mit seinen Äußerungen etwas zurück halten und erst mal etwas lernen.
Ende!
Die kostenlose Selbstauskunft ist keine Bonitätsauskunft sondern eine Übersicht über alle Daten, die den Arbeitgeber noch weniger etwas angeht.
Die Selbstauskunft sollte aber voll und ganz reichen, mehr brauchen die nicht
Ist mir bewusst, aber das war eigentlich auch nur als Übergangslösung gedacht. Die "normale" Bonitätsauskunft kostet, und mein Arbeitgeber meinte, dass ich mir damit Zeit lassen kann, bis ich halt richtig dort arbeite und Geld verdiene, da es schwachsinnig wäre, für den Betrieb schon Geld auszugeben bevor man überhaupt etwas verdient hat. Mit Erhalt der Selbstauskunft wäre mein Vertrag unterzeichnet gewesen, ich hätte richtig arbeiten können und hätte die "normale" Bonitätsauskunft eingeholt; Aber die Selbstauskunft ist immer noch nicht da:D Ich werde da morgen anrufen, aber das löst gerade ja auch nicht mein Problem:/
Bei Arbeitsverhältnissen mit besonderer Vertrauensstellung (Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen) sowie "bestechungsanfällige" Positionen wie Einkäufer mit hohem selbständig verwaltetem Einkaufsbudget kann und darf der Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft verlangen.Das dürfte in Deinem Fall vermutlich nicht zutreffen. Vielmehr versucht sich der Arbeitgeber routinemäßig gegen Gehaltspfändungen abzusichern, die immer mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind. Der Arbeitgeber kann allerdings nicht selbst bei der Schufa vorstellig werden.
Was den Arbeitsvertrag angeht, kann festgestellt werden, dass Du einen hast, indem Du dort arbeitest und Geld bekommst. Da ist es irrelevant, ob der Vertrag schriftlich vorliegt. Es gelten im Zweifelsfall die gesetzlichen Bestimmungen.
Der sogenannte erweiterte Kündigungsschutz, der nach 6 Monaten und nur in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten gilt, schützt Dich vor allzu kurzen Kündigungsfristen und erfordert ordentliche Kündigungsgründe.
Die kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa nach §34 Bundesdatenschutzgesetz sollte eigentlich nicht länger als 4 Wochen dauern. Bei 10 Wochen gehe ich davon aus, dass etwas gründlich schiefgelaufen ist.
Ich bekomme da aber aktuell kein Geld; laut Aussage wird alles gezahlt, sobald der Vertrag unterschrieben ist. Auch meine Arbeitszeiten ändern sich von Woche zu Woche gewaltig:/
Der erweiterte Kündigungsschutz würde dann aber nicht bei mir greifen, da ich erst seit zwei Monaten dort bin, oder hab ich da was falsch verstanden?
Ich werde morgen auf jeden Fall bei der Schufa anrufen.
da ich erst seit zwei Monaten dort bin,
nein, natürlich genießt Du erst nach 6 Monaten einen rudimentären Kündigungsschutz, bis dahin können sie Dich nach Herzenslust feuern ohne großartige Gründe nennen zu müssen.
Auch meine Arbeitszeiten ändern sich von Woche zu Woche gewaltig:/
Das spielt absolut keine Rolle. Du arbeitest in der Firma, woraus sich zwangsläufig ein Beschäftigungsverhältnis ergibt, ob mit oder ohne Arbeitsvertrag.
Die Versicherung verlangt das. Völlig normal. Musste ich als Kundenberater auch vorzeigen, genau wie den Handelsregister Auszug.
Das man es als VA braucht ist mir nicht bekannt. Aber damit hatte ich bisher auch nichts zu tun.
Ich weiß es nur von selbständigen sowie Angestellten im Außendienst
Also ich habe dort die Ausbildung gemacht und danach einen Arbeitsvertrag unterschrieben und musste bis Abschluss/ Neuvertrag die Sachen haben, obwohl die kannten mich und ich glaub die Schufa hat bei mir auch lange gebraucht.
Ich kenne einen anderen Kundenberater der hätte ich glaube nach Vertragsunterzeichnung noch 3-4 Wochen Zeit bis er alles der Gesellschaft geben könnte.
Ich vermute es kommt sich doch auf das
" hohe Tier" an hinter dem Geschäftsstellenleiter. In der Schufa Auskunft bekommst du mehrere Blätter und ich meine das was du abgeben musst da steht auch Arbeitgeber oder so drauf
War die Vorlage der Auskunft denn die Voraussetzung, damit du dort deinen Vertrag unterschrieben bekommst oder hast du das nach Vertragsabschluss vorzeigen müssen? Mir geht es ja nur darum, dass ich gerade nichts in der Hand habe. Arbeiten tu ich ja trotzdem da
Aus welcher Bestimmung meinst Du denn dieses MUSS ableiten zu können?!?
Der Arbeitgeber DARF ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Schufa-Auskunft dann verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran nachweisen kann!