Polizeiliches Führungszeugnis für Lidl

5 Antworten

Du beantragst dein Führungszeugnis bei deiner Gemeinde / Stadtverwaltung / Bürgerbüro / KVR. Die Kosten betragen idR ca. 13€.

Das Führungszeugnis bekommst Du dann nach Hause geschickt, d.h. Du kannst es anschauen, bevor Du es dem Arbeitgeber gibt.

Auf die Frage, ob die Tat (bzw. das Urteil) dazu im Führungszeugnis vermerkt ist, benötigen wir noch die Infos, wie alt Du damals warst und zu welcher Strafe Du verurteilt wurdest.

Grundsätzlich wird zwar jede Verurteilung im Bundeszentralregister gepeichert, aber nicht jede Verurteilung erscheint auch auf dem Bundeszentralregisterauszug (aka Führungszeugnis)

Milly2206 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 14:25

Ich war 15 Jahre alt und wurde zu 30 Sozialarbeitsstunden verdonnert.

clemensw  23.09.2013, 14:24

Ah, habs gerade gesehen: 30 Sozialstunden. Falls dies dein einziger Auftritt vor Gericht war, steht davon nichts im Führungszeugnis.

Milly2206 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 14:26
@clemensw

Ja, das war mein einziger Auftritt vor Gericht! Vielen vielen Dank!

Ich musste mein Führungszeugnis bei der Gemenide beantragen und es wurde mir nach Hause geschickt.

und wichtig für Dich:

Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Milly2206 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 09:58

Ich wurde zu 30 Sozialarbeitsstunden verurteilt die ich innerhalb von 3 Monaten abarbeiten sollte. Wie sieht das da aus?

Hallo,

ein privates Führungszeugnis wird vom Bundesjustizamt an Deine Wohnadresse geschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt rund 2 bis 3 Wochen. Beantragt wird es beim Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro oder wie auch immer es in Deinem Wohnort heißt. Die Gebühren liegen bundeseinheitlich bei 13 Euro.

Nach Erhalt siehst Du ja, ob es Einträge enthält. Und Einträge erfolgen erst nach einem rechtskräftigen Urteil und die Frist beginnt auch erst dann. Infos gibt es hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html#doc3816794bodyText5

Außerdem ist noch zu unterscheiden, dass Einträge zwar nicht mehr im Führungszeugnis auftauchen, aber durchaus noch im Zentralregister gespeichert sein können.

Und dass sich eine Ladendiebin ausgerechnet bei einem Discounter um einen Job beworben hat, finde ich witzig.

Milly2206 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 10:38

Danke für deine Informationen. Allerdings bin ich keine Ladendiebin es war regelrecht eine Mutprobe die ich im falschen Umgang getätigt habe. Ich habe sogar obwohl ich eine 'Ladendiebin' bin meine Ausbildung zur Drogistin bei dm - drogerie markt absolviert.

zu 1. wenn noch kein Urteil, dann gilt die "Unschuldsvermutung", also kann es nur ab dem Urteil gelten. 2. Normalerweise geht es an Deine Wohnadresse, denn Du beantragst es auch

Milly2206 
Beitragsersteller
 23.09.2013, 10:15

Ich habe es direkt zugegeben als der Dedektiv mich ansprach

  1. die ganzen taten bleiben über jahre hinwegs gespeichert

  2. das zeugnis kommt auf die polizeidienststelle, wo du es beantragst. dann musst du dahin und es selbst abholen

ps: 3. so ist man im nachhinein immer schlauer. eine blöde "mutprobe" kostet dich nun den job

verreisterNutzer  23.09.2013, 09:53

Ich dachte die Taten bleiben dein ganzes Leben lang gespeichert?

rango9  23.09.2013, 09:56
@verreisterNutzer

nein, irgendwnan verfällt das, bzw kleinere delikte werden rausgenommen.