Gasanschluss in Küche -zahlt der Vermieter oder Mieter den Zugang zum Gasanschluss/die Gassteckdose?
Hallo,
ich bin letzte Woche in meine neue Wohnung mit einer nicht vorhandenen Einbauküche eingezogen. Da die Küche keinen Starkstromzugang hat (dieser geht nicht bis in mein Stockwerk) muss ich einen Herd mit Gasanschluss wählen, was ich nicht weiter schlimm finde.
Bei der Wohnungsübergabe ist mir (da ich mich nicht auskenne) nicht aufgefallen, dass in der Küche jedoch noch kein richtiger Gasanschluss vorhanden ist, lediglich die Gasleitung (Rohr mit Stöpsel ragt 2cm aus der Wand) aber keine Gassteckdose an dem man den Herd bzw den Gasschlauch anschließen kann.
Da ich eine Küche mit Einbauherd möchte und die einzige Stelle, wo ich den Herd hinstellen kann (wg der Gastherme rechts und Wasserleitungen links für Spüle, WaMA und SpülMA) genau vor dem Gasanschluss ist, wurde heute morgen das Rohr mit der Gassteckdose etwas nach rechts versetzt. Nach großer Diskussion letzte Woche habe ich mich mit dem Vermieter mündlich geeinigt, dass ich den Gasschlauch bezahle und er für die Kosten der Installation aufkommt.
Jetzt besteht er allerdings darauf, dass wir uns die Kosten der Installation teilen, da die Verlängerung des Rohres zur Seite nicht notwendig gewesen wäre und es nur aufgrund meiner Planung der Küchenzeile dazu gekommen wäre.
Muss ich das hinnehmen oder ist der Vermieter nicht eigentlich für solche Arten von Installationen verantwortlich? Da er mir schon keine Starkstromanschluss zur Verfügung stellen kann, sollte er doch wenigstens die Küche in einem "anschlussbereiten" Zustand bereitstellen. Ist das gesetztlich irgendwo festgelegt?
Problem ist auch, er wohnt bei mir im Haus…
Tausend Dank vorab!
3 Antworten
Jetzt besteht er allerdings darauf, dass wir uns die Kosten der Installation teilen, da die Verlängerung des Rohres zur Seite nicht notwendig gewesen wäre und es nur aufgrund meiner Planung der Küchenzeile dazu gekommen wäre.
Da hat er völlig recht...
Muss ich das hinnehmen oder ist der Vermieter nicht eigentlich für solche Arten von Installationen verantwortlich?
Nein, nicht wenn das auf Wunsch des Mieters geschieht, was hat der Vermieter mit Deiner Küche zu tun? Die Gassteckdose bezahlt er ja, der Rest ist nicht seine Sache...
Da er mir schon keine Starkstromanschluss zur Verfügung stellen kann, sollte er doch wenigstens die Küche in einem "anschlussbereiten" Zustand bereitstellen.
Ob er das sollte, ist Ansichtssache und somit irrelevant...
Ist das gesetztlich irgendwo festgelegt?
Nein, das fällt komplett unter Vertragsfreiheit...
Was kann der Vermieter dafür, dass du dich für eine Lösung entscheidest, die nicht passt?. Das ist doch deine Sache. Der Küchenplaner hat sich nach den Gegebenheiten im Raum zu richten. Nicht der Raum wird der Küche angepasst.
Du führst Dich als Neumieter schon gut ein. Es geht doch bestimmt nicht um hunderte von Euros. Wenn Du wegen so was schon rum zoffen anfängst, wird das für beide kein angenehmes Mietverhältnis. Ist es ein Zweifamilienhaus, hat der Vermieter überdies ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihm der Mieter nicht mehr passt.