neuer Eigentümer will Hecke auf 2m gekürzt haben
Wir, eine Eigentümergemeinschaft aus 3 Geschwistern haben auf der Südseite unseres Grundstück einen neuen Eigentümer. ca 1Jahr. Diese Seite wird durch einen Maschendrahtzaun und eine Hainbuchenhecke begrenzt. ca 12m lang, danach schließen sich zum Nachbargrundstück 3 gemauerte Garagen mit der Rückseite an. Hecke und Garagen schließen einen Garten ein, den ich mit meiner Familie nutze Auf Seiten des Nachbarn verläuft an dieser Seite eine gepflastere Einfahrt zum hinteren Bereich des Grundstückes. Unsere Hecke ist ca 50 Jahre alt, 1m dick und so hoch wie die anschließenden Garagen, ca 3m.
Im vorderen Bereich hat der Nachbar ein Stahltor, welches im offenen Zustand an der Seite mit einem Schnapper offengehalten wird.
Der Nachbar hat sich Anfang diesen Monats(März 2015) bei meinem Schwager, der auch auf diesem unseren Grundstück wohnt, darüber beschwert, das er diesen Schnapper nicht mehr nutzen kann, weil unsere Hecke auf seine Seite wächst.
Heute,29 03.2015, bekomme ich einen "netten" Brief, indem der Nachbar nochmal schriftlich auf diesen Umstand hinweist.
Soweit so gut, ich schneide diese Hecke seitdem wir vor 15 Jahren hierher gezogen sind. Und zwar wie mein Schwiegervater davor immer im Juli.
Leider weist der Nachbar auch darauf hin, das an Grundstücksgrenzen die Hecke nicht höher als 2m sein darf, was er mit diesem Brief anmahnt und zur Wahrung der Verjährungsfrist hiermit angibt, falls ihn die Hecke irgendwann mal stört.
Meine Frage jetzt: muss ich die Hecke auf 2 m zurückschneiden, wenn er innerhalb von 5 Jahren das jetzt verlangt. Den Vorbesitzer hat das nicht gestört. Die Hecke war bei unserem Einzug weit über 3m hoch, zwecks des leichteren Beschneidens habe ich sie auf 3m gekürzt. Wenn ich sie auf 2m kürze habe ich Angst, das die Hecke abstirbt, zum anderen können die Nachbarn, da gibt es eine offene Tagesbetreung, uns dann quasi auf die Terrasse schauen, die auf Wohnungshöhe ca. 1.50m über Gartenniveau liegt.
6 Antworten
Warum schneidet ihr nicht die Hecke nur da kürzer wo er es gerne hätte, ( Schnepper ) und alles andere lasst ihr?
Als letztes Mittel ist sonst immer noch der Anwalt, der euch rechtliche Auskunft geben kann.
Zunächst mal solltet ihr alle Zeit der Welt haben, das Problem zu lösen, weil Heckenschnitt in den allermeisten Orten jetzt gar nicht erlaubt ist.
Aber im Ernst: Welche Höhen erlaubt sind, ist doch in irgendeinem Gesetz, oder einer Ortssatzung festgeschrieben.
Was eure Lage im Besonderen betrifft, wird es wohl nur mit anwaltlicher Hilfe zu klären sein, ob der Sichtschutz durch die erhöhte Lage des Nachbarhauses auch höher sein darf.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wächst die Hecke zum Nachbar rüber, wird also dicker. Dagegen mußt du selbstverständlich etwas tun.
Wenn es bei euch eine solche Höhenbegrenzung gibt, dann kann er das. Erkundige dich mal bei der Gemeinde.
Wir wohnen in Bayern/Oberfranken
Laut dem Bayrischen Nachbarschaftsgesetz Art 47; 52
Und die Tatsache, dass die Hecke schon mindestens 30 Jahre so groß ist?
Den Nachbarn stört momentan nur die auf seine Seite wachsenden Äste wegen dem Tor.
In diesem Zusammenhang hat er gleich auf die Höhe hingewiesen.
Seite schneiden ist kein Problem, aber die Höhe möchte ich beibehalten.
schau einfach ins nachbarschafstgesetz eurer gemeinde, dann weisst du es.
kann jeder gemeinde selsbt festlegen bzw. das bundesland.
absterben wird die hecke nicht, wenn du einen meter oben abschneidest. auf jeden fall musst du das was über die mitte der grundstücksgrenze abschneiden udn nicht nur jetzt das eine mal und nicht nur einmal im sommer, sondern immer wenn es nötig ist.
im übrigen kannst du gern einen sichtschutz, der höher ist, auf deinen grundstück mit entsprechenden abstand zum nachbarn aufstellen, da braucht es nicht die hecke