Grenzbebauung, Pflege der Grundstücksgrenze
An einer 25m langen grundstücksgrenze wurde auf 6m Länge eine Garage gesetzt (genau gesagt sind es 10cm von der Grenze weg auf eigenem Boden). Direkt daran grenzt der schon länger bestehende Garten mit Grünfläche des Nachbarn. Wer muss die grundstücksgrenze nun an der Garage pflegen? Wenn Nachbar garten mit dem Rasentrimmer das gras schneidet, beschwert sich Nachbar Garage, dass das den Putz beschädigt. Nachbar garten bot Nachbar Garage nun an, dass er eine kiesschicht in dessen Garten anlegen könne, um sein Eigentum zu schützen. Das verneinte er und gab an, dass dieser Schutzstreifen von Nachbar Gärten entlang der Garage angelegt werden muss. (Auf eine gute Nachbarschaft hin und um einen guten Willen die gemeinsame Grenze betreffend hat aber Nachbar garten schon seinen während der Bauzeit zerstörten Gartenzaun auf seine Kappe genommen und ihn ersetzt).
Wie ist das rechtlich einzuordnen?
3 Antworten
Grenzgaragen müssen nach Landesbauordnung "unmittelbar" an der Grundstücksgrenze stehen. Wenn 0,10m Abstand da ist wird das Garagenprivileg zur Bebauung der Grenze nicht erfüllt; die Garage ist dann baurechtswidrig.
Der Gesetzgeber will mit dieser Vorschrift genau das verhindern, was bei Euch jetzt eingetreten ist, nämlich Restflächen, die nicht gepflegt und unterhalten werden können und damit zu Mißständen oder Nachbarstreitigkeiten führen. Auch wirst Du daran gehindert, Dein Recht auszuüben, an die Grenzwand anzubauen.
Zu empfehlen ist zunächst ein Einspruch bei der Bauaufsicht; vielleicht muss dann die Garage wieder entfernt werden oder der Nachbar muss Dir ein Angebot machen, wie die Probleme zu lösen sind.
googel mal nachbarschaftsrecht und dein bundesland.
dann weisst du es
Nein, dann weißt er das auch nicht. Denn Nachbarrecht ist Privatrecht, hier geht es aber zunächst um öffentliches Recht!
Die Pflege obliegt dem, dem das Grundstück gehört, der hat die Pflicht dazu. Wenn ihm das von seinem Grundstück aus nicht möglich ist muss er den Nachbar bitten die Pflege vom Grundstück des Nachbarn aus vorzunehmen. Jedenfalls ist der Nachbar mit dem Garten weder berechtigt auf dem anderen Grundstück Gras zu schneiden noch Kies zu streuen. Ansonsten kannst Du Dich auch in Deiner Gemeinde erkundigen was wie vorgeschrieben ist.