Mängel übergabe Hauskauf enttäuscht
Ich habe bei der Übergabe von meinem Haus noch mängel festgestellt die mir bei den 2 Besichtigungen vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages garnicht wirklich aufgefallen waren, dazu zählen kaputte Fliesen im Badezimmer und das der Boden vom Gartenhaus ziemlich inlabiel ist und das Dach auch undicht ist und zudem befindet sich in einer Ecke vom Grundstück ein überhäufter defekter Komposter. Es sammelt sich eine Riesen Wasserpfütze bei regen im Garten und der Garten bzw. rasen ist auch zum Teil verwildert. In der Küche ist die Arbeitsplatte total verschrammt und die Abzugshaube hatte auch ihre besten tage. Zudem befindet sich in der Einbauküche der Einbaukühlschrank nicht mehr. Er meinte der wurde nie benutzt und darum vor jahren schon entsorgt. Habe ich noch irgendwelche Ansprüche oder ähnliches ? es hätte ja auch bestimmt nichts gebracht wenn ich das Übergabeprotokoll nicht unterzeichnet hätte, da der Kaufpreis ja auch schon gezahlt war. Die Zeit zwischen Übergabe und Besichtigung waren 3 Monate dieses halte ich eigentlich für normal? ich kann ja kaum behaupten das vieles erst in dieser Zeit passiert ist oder? Danke schon mal für eure Hilfe.
4 Antworten
Hallo!
Da kann ich mich dervagabund nur anschliessen,eventuell den Vertrag noch einmal von einem Anwalt Prüfen lassen,günstiger sollte es über die Verbraucherzentrale gehen.
und zu dem Haus gehört ein Carport eine Terrassenüberdachung und ein Gartenhaus wobei bei allen 3 keine Baugenehmigung vorliegt. Hätte ich mich darüber vorher informieren müssen oder ist das verschweigen oder unwissen des verkäufers so geduldet rechtlich. Ich wusste ja bei dem Kauf nicht mal das man dafür eine Baugenehmigung brauch.
Genau das habe ich nun auch vermutet :/ ... ich hatte mir den Garten garnicht richtig angeguckt zum beispiel. Aber im Endeffekt ist es glaub ich nun meine eigene Schuld. Ich hatte schon nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages ein schlechtes gewissen. Aber den Kaufpreis einfach nicht zu zahlen wäre glaub ich auch keine Option gewesen und hätte höchstens mehr ärger und noch mehr kosten verursacht!?
Alle diese Mängel hätte man bei der Besichtigung sehen können. Du kannst also nicht argumentieren, arglistig getäuscht worden zu sein. Im Kaufvertrag steht bestimmt "gekauft wie gesehen" oder so ähnlich. Damit kannst Du keine weiteren Ansprüche stellen.
Würde es denn nun noch sinn machen zum Anwalt zu rennen und irgendwie vielleicht versuchen den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Würde es gehen vielleicht weil keine Baugenehmigungen vorhanden sind. Und wer würde dann den schaden für meine Finanzierung und für die Nebenkosten vom Kauf tragen?