Eine Steckdose in Küche zulässig?
In meiner neuen Wohnung gibt es in der Küche nur eine einzige Steckdose.
Einen Waschkeller gibt es nicht, also muss die Waschmaschine gezwungenermaßen dort angeschlossen werden.
Bei der Besichtigung stand noch eine Küche davor, da sagte mir die Vormieterin, dass ich dort auch meine Waschmaschine anschließen kann, ist (Zitat) „alles möglich“.
Als es mir bei der Übergabe aufgefallen ist, sagte mir der Mann, der im Auftrag des Vermieters kam, dass sich darum gekümmert wird, dass dort mehr Steckdosen verlegt werden.
Gut einen Monat später teilt mir der gleiche Mann mit, dass ich die Wohnung so übernehmen muss und dass keine neuen Steckdosen verlegt werden, weil man die ganze Wand aufstemmen müsse.
Ist das alles rechtens? Was kann ich jetzt tun?
8 Antworten
Mindestausstattung sind 5 Steckdosen in der Küche:
https://www.hea.de/resources/pdf/projekte/hea-merkblaetter-gesamt.pdf
Es ist nicht möglich (schon allein aus Brandschutzgründen), alle Geräte nur über 1 SD zu betreiben, bzw. über diverse flexible Verteiler. Kühlschrank, Waschmaschine, Geschirrspüler, Toaster, Kaffeemaschine, Mixer, Wasserkocher usw..
Der Vermieter ist hier zur Nachbesserung verpflichtet.
Was kann ich jetzt tun?
Kündigen und ne neue Wohnung suchen; den Mietvertrag hätte ich gar nicht erst unterschrieben. Du hast die Wohnung so besichtigt und akzeptiert.
eine Steckdose, wie willst damit anstellen - wieviele Elektrogeräte hast du im Einsatz?
sagte mir der Mann, der im Auftrag des Vermieters kam, dass sich darum gekümmert wird, dass dort mehr Steckdosen verlegt werden.
das hast du leider nicht schriftlich
Der Mieter kann nicht erwarten, in einem nicht modernisierten Altbau eine dem heutigen Standard entsprechende Ausstattung mit Steckdosen vorzufinden.
Ermöglicht die vorhandene elektrische Ausstattung den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen Elektrogeräte allerdings nicht, kann der Mieter eine Nachbesserung verlangen. So kann der Mieter erwarten, dass neben einem größeren Haushaltsgerät- wie einer Waschmaschine- auch kleinere Geräte- wie Staubsauger- parallel genutzt werden können.
Strom: Hat der Mieter Anspruch auf zusätzliche Steckdosen? – Berlin.de
Klar ist das zulässig, genau wie im Wohn/schafzimmer. Laut VDE spricht nichts dagegen.
Das Problem ist, dass es nicht reicht, die vorhandene Steckdose einfach unterputz zu vervielfältigen. Man müsste ein neues Kabel bis zum Sicherungskasten ziehen, damit die Waschmaschine gesondert abgesichert ist.
Du musst irgendwo deine Wäsche waschen. Gibt es keinen anderen Ort als die Küche (Keller, Abstellraum, Bad,...), tja was soll man dann von dir erwarten? Dass du von Hand wäschst?