Wohnungsübergabe ohne vollmacht?
Guten Tag,
ich hatte meine Wohnung vor knapp 2 Jahren an ein junges Paar vermietet. Sie haben auch Frist gerecht zum 30.4 gekündigt. Aber heute zur wohnungsübergabe erschienen die Mieter nicht ,sondern nur der eine Vater von dem Paar. Ich wusste von nix und die Wohnung ist seit 3 Wochen nicht bewohnt.(hatte vergebens um ein Termin zur vorzeitigen Besichtigung gewartet) der Vater hatte keine schriftliche Vollmacht, wobei ich dann die Übergabe abgebrochen habe. Außerdem gab es viele Mängel in der Wohnung. Da die Mieter erst in 2,5 Wochen zurück aus ihren Urlaub kommen ,kann ich meine Wohnung nicht weiter vermieten. Der Vermieter Verein wir heute nicht zu erreichen und deshalb meine Frage. Übergabe nur mit schriftlicher Vollmacht ,es sei denn ich würde darüber per E-Mail oder per Anruf benachrichtigt oder? Ich hatte seit Monaten immer Probleme mit dem Mieter.
ich danke euch für eure Meinung Bzw rat!!
3 Antworten
Richtig, wer sich vertreten lassen will, darf gerne eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen für ihn zu handeln. Ohne diese Vollmacht mit Originalunterschrift des Vollmachtgebers ist der Abbruch gerechtfertigt (gewesen).
... und, wo liegt das Problem?
Wir Vermieter dürfen sofort reparieren lassen und können den Schaden binnen 6 Monaten gerichtsfest belegen, was viele aber aus welchen Gründen auch immer nicht machen.
Ob dann Geld kommt oder nicht, wird sich ja zeigen.
Abgebrochen?? Schriftliche Vollmacht? Wozu? Mängel-Protokoll und fertig.
weil man heutzutage nicht mal ein Paket bei der Post ohne schriftliche Vollmacht bekommt Bzw abholen darf. Wie gesagt , viele Mängel , ich würde nicht benachrichtigt , kaputter Herd der zwar ersetzt wurde aber nicht ordnungsgemäß angeschlossen war.keine Miete gezahlt und besenrein war sie auch nicht. Dazu war der Vater nicht einsichtig wegen der herdplatte und wollte nicht unterschreiben