Wohnungsübergabe ohne vollmacht?

3 Antworten

Richtig, wer sich vertreten lassen will, darf gerne eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen für ihn zu handeln. Ohne diese Vollmacht mit Originalunterschrift des Vollmachtgebers ist der  Abbruch gerechtfertigt (gewesen).

... und, wo liegt das Problem?

Wir Vermieter dürfen sofort reparieren lassen und können den Schaden binnen 6 Monaten gerichtsfest belegen, was viele aber aus welchen Gründen auch immer nicht machen.

Ob dann Geld kommt oder nicht, wird sich ja zeigen.

Abgebrochen?? Schriftliche Vollmacht? Wozu? Mängel-Protokoll und fertig.

Chrisg83 
Beitragsersteller
 30.04.2018, 20:28

weil man heutzutage nicht mal ein Paket bei der Post ohne schriftliche Vollmacht bekommt Bzw abholen darf. Wie gesagt , viele Mängel , ich würde nicht benachrichtigt , kaputter Herd der zwar ersetzt wurde aber nicht ordnungsgemäß angeschlossen war.keine Miete gezahlt und besenrein war sie auch nicht. Dazu war der Vater nicht einsichtig wegen der herdplatte und wollte nicht unterschreiben