Muss ich als Mieter bei Besichtigungen dabei sein?
Hallo zusammen,
ich habe zu Ende Oktober gekündigt. Dass ich die jetzige Wohnung aufgeben will, steht schon seit Mitte Mai fest. Seitdem mache ich schon jede Woche Besichtigungen, also schon drei Monate. Bisher ist kein Interessent gefunden. Nun bin ich schon aus der Wohnung ausgezogen. Die Vermieterin will erst eine Übergabe Ende Oktober machen. Mir raubt es enorm viel Zeit ständig Besichtigungen zu machen. Schließlich ist es nicht mein verschulden, dass die Wohnung nicht weggeht, sondern die extrem hoch angesetzte Miete der Vermieterin... Daher meine Frage: Muss ich bei den Besichtigungen anwesend sein, oder reicht es nicht, dass ich ihr den Schlüssel gebe? Im Prinzip steht doch im Gesetzt, dass ich nur den Zutritt zur Wohnung genehmigen muss? Hat jemand noch genauere Paragraphen, in denen das geregelt ist?
Danke für eure Hilfe!! :)
5 Antworten
Wohnungsbesichtigungen sind nicht Aufgabe des Mieters, sondern des Vermieters. Oder vermietest du die Wohnung? Da du bereit bist, der VM einen Schlüssel zu geben, damit Besichtigungen durchgeführt werden können, dürfte das eigentlich kein Problem sein.
Geben Sie die Wohnung einfach zurück. Der Vermieter darf die Rücknahme der gekündigten Mietwohnung nicht verweigern. Dann ist das Prob der Besichtigungen alleine beim VM.
Die Bruttomiete muss man logisch bis zum Ende zahlen hat aber mit der Rückgabe nichts zu tun.
Wenn die Wohnung leer ist, was spricht dagegen der Vermieterin einen Schlüssel zu geben?
Dazu braucht man keine §§.
Vorab schon mal Zählerstände notieren und gut ist.
Frag sie doch einfach auf welcher Rechtsgrundlage es zwingend vorgeschrieben ist das Du bei Besichtigungen anwesend sein mußt.
Ich bin mir sicher auch der Anwalt, mit dem sie droht, findet keine.
Oder müßte sich Frau Vermieterin zu Besichtigungsterminen selbst von weiter weg zur Wohnung begeben? Das wäre natürlich sehr bedauernswert [ironie], aber ihr Problem.
Ach so, ein paar Fotos wären auch nicht schlecht.
Jedoch droht mir meine Vermieterin mit einem Anwalt,
Jetzt musste ich aber wirklich lachen. Die droht dir mit ´nem Anwalt, weil du die Wohnungsbesichtigungen nicht machen willst? Oder hab ich das falsch verstanden? Wem gehört denn die Wohnung und wer will sie vermieten? Das wird der Anwalt ihr wohl auch erzählen. Anwälte nehmen zwar die unmöglichsten Dinge an und tun, was ihr Mandant will, aber bei derartigen Sachen, die jeglicher Grundlage entbehren, wird auch ihr Anwalt die Segel streichen. Zum Löffel macht der sich nun auch nicht.
Du hast Deine Wohnung fristgemäss gekündigt und musst ja jetzt praktisch auch bis Ende Oktober noch die Miete zahlen. Das ist richtig !? Du musst aber bei den Besichtigungen nicht selbst anwesend sein, wenn Du der Vermieterin den Schlüssel übergibst. Allerdings musst Du bei einer Wohnungsübergabe und KOntrolle der Wohnung noch einmal selbst anwesend sein. Den Termin musst Du mit Deiner Vermieterin abstimmen.
Ja, ich zahle noch bis Ende Oktober Miete - vorausgesetzt es findet sich vorher kein neuer Mieter.
Sie wohnt weiter weg, daher hat Sie ein großes Interesse, dass ich die Besichtigungen mache. Ich glaube daher, dass Sie die Schlüsselannahme verweigern wird. Daher will ich mich, wie gesagt, rechtlich korrekt verhalten.
Sie wohnt weiter weg,
Dachte ichs mir doch. Besichtigungen mit Mietinteressenten sind Sache des Vermieters, nicht des Mieters.
Du musst dies nur dulden, anwesend musst Du nicht sein...
Danke für deine Antwort.
Im Prinzip hat du Recht, dass man keine Paragraphen braucht. Jedoch droht mir meine Vermieterin mit einem Anwalt, daher will ich mich nur vorher rechtlich absichern, dass ich nicht anwesend sein muss....
Das mit den Zählerständen ist eine gute Idee, danke!