Neue Wohnung vermessen?
Hallo,
ich habe vor 3 Wochen einen Mietvertrag unterschrieben. Die Wohnung ist am 1.12.2016 Bezugsfrei.
Nun brauche ich aber noch eine Küche, wo ich aber die Maßhaltigkeiten nicht kenne.
Die Wände im angegebenen Küchenbereich sind nicht rechtwinklig.
Nun wollte ich einen Termin mit den Mieter machen zwecks der Vermessung des Küchenbereichs und bekomme allerdings keine Rückmeldung.
Bei der Wohnungsbaugesellschaft habe ich auch schon angerufen und war auch schon persönlich vor Ort und die haben mir die Handynummer gegeben von einer ganz anderen Person.
Jedenfalls, wie kann ich die Küche nun vermessen, wenn die Küche 8 Wochen zum Liefern braucht und ich nicht erst am 1.12.2016 die Küche bestellen muss. Sonst habe ich 8 Wochen keine Küche.
Gibt es ein Gesetz welches angibt, dass der Nachmieter die Räume vor den Erstbezug vermessen kann, wo der Mieter nichts gegen machen kann? Also dass er mich in die Wohnung rein lassen MUSS??
Der Mieter ruft auch nicht zurück.
Es ist ja nur noch knapp 1 Monat Zeit.
Muss mir ja eine Küche kaufen, die rein passt. Und grade sind die Küchen günstig zu haben.
Bitte helft mir ist ganz dolle dringend. Ich verzweifle.
2 Antworten
Nur mal angenommen, der jetzige Mieter hat seine Wohnung längst fristgerecht zum 30.11. gekündigt und ist zwischenzeitlich schon ins ferne Ausland ausgewandert.
Er hat sich vorgenommen, in den letzten Novembertagen nochmal zurück zu kehren, um die Wohnung übergabebereit zu machen und dann am 30.11. tatsächlich an den Vermieter zu übergeben.
Bis zu diesem Zeitpunkt zahlt er Miete und kann deswegen frei über die Wohnung verfügen, ohne dass er noch jemanden rein lassen muss, zumal Du als Nachmieter bereits fest stehst. Besichtigung also unnötig.
Was sollte den jetzigen zahlenden Mieter der Wohnung dazu veranlassen können, jemand rein zu lassen, mit dem er rein gar nichts zu tun hat?
Dass Du die Küche ausmessen willst und jetzt bestellen, weil sie gerade jetzt besonders günstig sind, ist Dein persönliches Pech.
Hoffe einfach mal, dass es nicht so krass ist und Du noch Gelegenheit bekommen wirst, die Küche genau zu vermessen. Bis dahin könntest Du Dir die Maße vom Vermieter geben lassen, der doch irgendwo auch Pläne haben müßte. Zudem könnte es sein, dass im gleichen Haus eine Wohnung mit exakt gleichem Zuschnitt existiert. Vielleicht hast Du die Möglichkeit, wenigstens dort Maße zu bekommen, auch wenn sie nicht ganz exakt sind.
So könntest Du wenigstens eine Küche planen lassen und bestellen mit der Maßgabe, dass ein exaktes Aufmaß erst möglich ist, wenn Dich der jetzige Mieter rein läßt, aber spätestens ab 1.12.2016.
Wer in dem heftig umkämpften Möbelmarkt eine Küche verkaufen will, wird sich darauf einlassen, auch wenn dadurch die Lieferzeit nicht verkürzt werden kann.
Falls Du wirklich ab 1.12. noch 8 Wochen auf die Küche warten musst, könntest Du Dir überlegen, wie Du die Zeit bis dahin überbrückst.
Du brauchst zumindest eine Kochstelle und einen Kühlschrank. Du könntest Dir für wenig Geld bestimmt über Quoka oder Campingausrüster entsprechende Teile besorgen. Ansonsten bleibt in dieser Zeit eben die Küche häufig kalt, läßt Dich zu Freunden einladen, gehst in Restaurants und vielleicht ist auch noch eine mehrwöchige Urlaubsreise drin.
Irgendwie kann man das schon überbrücken und wird dabei nicht verhungern oder gesundheitlich verkommen.
der Mieter KANN dir den Zutritt für das Ausmessen gewähren; muss aber nicht, er kann dir nur eine Besichtigung gestatten.