Mietrecht:bin ich verpflichtet meinen nachmieter in meine wohnung rein zu lassen?

4 Antworten

Nein, du bist nicht verpflichtet den Nachmieter in die Wohnung zu lassen, solange du noch drin wohnst und Miete zahlst. Die einzige Verpflichtung die du hattest, war, den Vermieter mit möglichen Mietinteressenten nach Anmeldung in die Wohnung zu lassen - und das hast du ja vermutlich auch getan. V1 hin oder her - du musst dich mit dem Nachmieter überhaupt nicht auseinandersetzen, du kannst einfach den Hörer auflegen und gut ist es.

Wenn ihr früher auszieht und er früher rein will, ist das eine ganz andere Sache. Ich denke mir, er möchte ohne doppelte Mietzahlung (seine alte und diese neue Wohnung) auskommen, das ist verständlich, aber nicht dein Problem. Und deshalb ist er wohl auch wie eine V1 angegangen.....

angy2001  19.04.2012, 17:57

sry - ich meinte: abgegangen.

Grds. hat der Nachmieter zusammen mit dem VM bzw. dessen ausdrücklicher Voillmacht ein Betretungsrecht der Wohnung, etwa um etwas auszumessen.

Dem müßtest du, allerdings nur nach Ankündigung und Terminabsprache, auch zeitnah zustimmen.

Die Küche kann er hingegen nicht vorfällig ausgebaut verlangen - bis zum 31.05. müßte das allerdings erledigt sein. Danach wärst du schadensersatzpflcihtig.

G imager761

Müssen musst Du gar nichts. Und schon gar nicht zu Zeitpunkten, an denen Du nicht kannst. Wenn Du willst, kannst Du ihn ja ausmessen lassen aber zu einem Zeitpunkt der Dir passt. Ausbauen würde ich Ihn nicht lassen. Beim eigenen Umzug hat man genug um die Ohren.

Muss ich sie rein lassen, selbst nur zum vermessen?

Müssen nicht,aber wenn es nur ein Mal ist,würde ich es nicht verwehren.

Sie könnten auch mal in so eine Situation kommen!