Wohnung vermessen als Nachmieter recht?
Hallo zusammen,
ich beziehe ab Juni eine neue Wohnung und um eine Küche zu kaufen oder sonstige Möbel müsste ich die Wohnung vermessen. Laut Vermieter einer Baugesellschaft habe ich keinen rechtlichen Anspruch dazu. Der aktuelle Mieter ist leider nicht jemand der mit sich reden lässt. Ich werde zwar noch mal versuchen mit ihm zu sprechen da ich ja meine Möbel nicht erst am 01.06. bestellen kann. Lieferzeiten für Küchen sind fast überall aktuell bei 10-12 Wochen. Weiß jemand wie da der Rechtsanspruch ist?
Der aktuell Mieter hat eine Kündigungsfrist zum 31. 05.. Die Baugesellschaft selbst hat keine Pläne nach denen man die Küche kaufen könnte. Ich weiß, dass Vermieter anrecht auf Vermessung hat. Aber da ist sich die Baugesellschaft zu bequem um mir da entgegen zu kommen. Danke im Voraus.
aggii
9 Antworten
So hat sich erledigt. Nach erneuter Rücksprache mit dem Mieter darf ich am Mittwoch vermessen. Da gibt er die Wohnung auch an die Baugesellschaft ab und es wird einer von denen dabei sein. Wundert mich nur, dass als ich am Dienstag mit der Baugesellschaft gesprochen habe noch keiner was von dem Termin gewusst hat. Aber was solls beim nächsten Umzug nehme ich denn Zollstock zur Besichtigung mit um vorab zu vermessen. Hoffe es wird nicht sobald einer kommen. Danke für die Rückantworten.
solange der Mieter noch in der Wohnung ist, muss er dir/euch eine Besichtigung gestatten. Mehr ist nicht. Alles andere wäre ein Zuvorkommen.
Wenn die Wohnung leerstehen würde, Sache der HV oder Vermieter die sowas schon gestatten.
Hallo,
es ist ärgerlich, aber da wirst Du warten müssen. Ein solcher Anspruch für Dich, als zukünftiger Mieter, besteht nicht. Notgedrungen wirst Du warten müssen.
Vielleicht hast Du Glück und der aktuelle Mieter räumt die Wohnung vorzeitig. Dann sparst Du wenigstens diese Zeit.
Gruß, RayAnderson 😏
Einen Anspruch hast du nicht. Vielleicht will der jetzige Mieter ja früher raus aus der Wohnung z.B zu. 30.4. wenn du dann den Vertrag bereits übernimmst (mit Einverständnis des Vermieters) dann musst du zwar einen Monat doppelt Miete zahlen, kannst aber schon einen Monat vor Einzug in die Wohnung. Meist will man ja auch den Umzug vorbreiten, etc.
Vermieter und Baugesellschaft haben recht. Du hast kein Recht, vorab in die Wohnung zu dürfen.
Mußt halt ein paar Wochen mit Elektroplatte und Plastikschüssel und Lieferdiensten auskommen, bis die Küche da ist, das geht schon. Gibt Campingfeeling.
Gibts für ein paar Euro gebraucht in jedem Sozialkaufhaus.
sind aber unnötige zusatzkosten.
Und für den Nochmieter ist das eine unnötige Belastung.
Du hast mir leider die Frage nicht beantwortet, ob du überhaupt schon einen Mietvertrag unterschrieben hast oder nur die Zusage zur Wohnung. Wenn du nämlich noch keinen MV unterschrieben hast, dann kannst du weder an Vermieter, Baugesellschaft noch Nachmieter irgendwelche Ansprüche stellen. Und dann würde ich mit dem Kauf der Küche eh noch warten, bis du die Wohnung durch Unterschrift unter den Mietvertrag auch fix hast.
Habe erst mal nur die Zusage. Der Mietvertrag kommt demnächst. Hat sich aber erst mal erledigt. Nach Ostern war der Vermieter besser drauf und hat auch schon die Wohnung geräumt am Mittwoch übergibt er diese an die Baugesellschaft, dann können wir nach Rücksprache mit ihm vermessen.
sind aber unnötige zusatzkosten.