Neffe macht Fernseher kaputt, wer muss zahlen?

12 Antworten

So lange der Einlösungsbeitrag nicht bezahlt wurde besteht kein Versicherungsschutz.

Jetzt käme es darauf an, wie alt das Kind ist, denn wenn das Kind U7 ist, würde eine Haftung ausscheiden und der Schaden am Fernsehr wäre persönliches Pech für dich.

Ist das Kind älter, haftet es selbst für den Schaden.

Was seine Eltern eventuell kulanterweise zahlen würden, steht auf einem anderen Blatt.

Anspruch besteht immer auf den Zeitwert bzw. die Kosten der Reparatur, was immer günstiger ist für den Schuldner.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DerHans  17.03.2019, 12:29

Falls Abbuchung vereinbart ist, ist SOFORTDECKUNG Standard. Natürlich muss die Erstprämie dann auch umgehend eingelöst werden.

ab wann läuft denn ihre Versicherung?Auch wenn sie noch nicht gezahlt hat greift sie ,wichtig ist nur das ab mindesten heute der Vertrag läuft

Husky2201 
Beitragsersteller
 17.03.2019, 08:57

Das weiß ich leider nicht und bekomme auch auf meine Fragen keine Antwort

DerHans  17.03.2019, 12:27
@Husky2201

Wäre sonntags auch eher unüblich, dass deine Agentur besetzt ist. Aber du hast doch einen Antrag unterschrieben und solltest dazu auch eine Kopie haben.

Falls sie eine Police hat, die auch "nicht deliktfähige Kinder" abdeckt, sollte das eigentlich kein Problem sein.

Eine Haftpflichtversicherung schließt man normalerweise "mit sofortiger Wirkung" ab. Dann muss natürlich auch sicher gestellt werden, dass die Erstprämie eingelöst wird.

Die Zahlung der Erstprämie wird erst mit Zugang des Versicherungsscheins fällig – vorher muss der Versicherungsnehmer also keinen Cent zahlen. Wird die Leistung der Versicherung demnach in Anspruch genommen, bevor der Kunde den Versicherungsschein erhalten hat, muss die Versicherung dennoch zahlen.

Kein Versicherungsschein erhalten = keine Erstprämie fällig.

Die Versicherung muß im übrigen den Nachweis erbringen, dass der Versicherungsschein zugegangen ist. Nur selten gelingt das.

DerHans  17.03.2019, 12:22

Gerade in der PH ist Sofortdeckung eigentlich üblich. Dafür muss nur Abbuchung vereinbart werden, und natürlich Kontodeckung vorhanden sein.

Das war schon in den 70ern Standard.

Wie alt ist denn der Neffe? Ich schätze mal noch Kleinkind, so wie das klingt. Dann haftet weder der Neffe, noch die Schwester und dementsprechend musst du den Schaden selber zahlen.

Ausnahme wäre, wenn die Schwester eine Haftpflichtversicherung hat in der auch Schäden durch nicht deliktfähige Personen reguliert werden. Dann muss sie den Schaden der Versicherung melden und dazu sagen, dass sie die Regulierung wünscht.

Ob aufgrund des Themas "Beitragszahlung" Versicherungsschutz besteht, kann hier erstmal keiner wissen. Größeres Problem könnte sein, dass innerhalb weniger Tage nach Abschluss der erste Schaden eingetreten ist und das auch noch innerhalb der Familie. Da wird gegebenenfalls ganz genau hingeschaut, ob ihr die Versicherung nicht betrügen wollt.