Muss ich für gestohlenes Geld aufkommen?

7 Antworten

Als erstes muss ich klar stellen ich bin kein Anwalt etc. das was ich sage ist nur was ich denke und nicht was ich weiß. Natürlich kann sie Geld von dir verlangen kann ich ja auch nur bekommen würde ich nichts. Du hast nichts Falsch gemacht deshalb würde ich nicht denken das du wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt verlieren würdest solange du einen guten Anwalt hast. Ich sag es nochmal ich habe fast keine Ahnung von Justiz das ist nur das was ich denke bzw. vermute

Nein kann sie nicht. Auser sie kann beweisen dass du mit demjenigen unter einer Decke steckst.

Arbeitnehmer haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit.

Eine höhergradige Fahrlässigkeit wäre dir nachzuweisen um Ansprüche gegen dich geltend zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Arbeitnehmer müssen nicht für Diebstähle im Laden haften. Dafür gibt es Versicherungen bzw das ist Teil des Arbeitgeberrisikos

Wenn das Geld gestohlen wurde, dann musst du dafür nicht haften. Dafür gibt es auch buchhalterische Abschreibungen (sollte die Versicherung nicht haften).

topbaugutachter  12.12.2018, 21:40

buchhalterische Abschreibungen - schöne Wörte für "fehlt dem Inhaber im Geldbeutel"

kevin1905  12.12.2018, 23:05
@topbaugutachter

Unternehmerisches Risiko eben.

Ich hafte auch mit meinen Abschluss-Courtagen aus dem Leben-Bereich, sowie bei Krankenvollversicherungen 5 Jahre und mehr dafür, dass Kunden nicht kündigen oder beitragsfrei stellen.

Ich kann auch nicht hingehen und meinen Bürokräften sagen: Sorry Leute kein Gehalt, Kunde xy hat vorzeitig gekündigt.

Risiko trage ich, genau wie die Buchhändlerin in der Frage.