Muss ich für gestohlenes Geld aufkommen?
Ich arbeite als Angestellter in einer kleinen Buchhandlung. Ich war den ganzen Tag alleine im Laden. Für einen Moment war ich durch Kunde A (der gebrochenes Deutsch sprach und laut sprach, sowie laut Technomusik aus einer Bauchtasche abspielte) für gute zwei Minuten abgelenkt. Und stand mit dem Rücken zur Kasse. Kunde A verließ den Laden, da ich ihm nicht weiterhelfen konnte. Er meinte, dass er seine Schwester hole, die besser deutsch spricht, aber kam dann nicht mehr wieder. Kurze Zeit später merkte ich, als ich für Kunden B das Wechselgeld ausgeben wollte, dass die Kassenschublade offen stand (ich schließe diese immer sorgfältig und warte, bis sie merklich einrastet) und Geld in der Kasse fehlt.
Ich bin mir sicher, dass ich von Kunde A absichtlich so lange aufgehalten wurde und ein Komplize die Kasse geöffnet hat. Normalerweise muss man einen Pin eingeben, um die Kasse über den Computer öffnen zu können.
Ich war mit der Chefin bei der Polizei und haben den Diebstahl gegen Unbekannt angezeigt, doch ist die Wahrscheinlichkeit, das gestohlene Geld von der Versicherung zurück zu bekommen, gering.
Nun habe ich bedenken, dass meine Chefin von mir verlangt, dass ich das Geld zurückzahlen soll. Doch da ich mir keiner Schuld bewusst bin, würde ich in diesem Fall dagegen angehen. Aber, kann meine Chefin das von mir verlangen?
7 Antworten
Als erstes muss ich klar stellen ich bin kein Anwalt etc. das was ich sage ist nur was ich denke und nicht was ich weiß. Natürlich kann sie Geld von dir verlangen kann ich ja auch nur bekommen würde ich nichts. Du hast nichts Falsch gemacht deshalb würde ich nicht denken das du wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt verlieren würdest solange du einen guten Anwalt hast. Ich sag es nochmal ich habe fast keine Ahnung von Justiz das ist nur das was ich denke bzw. vermute
Nein kann sie nicht. Auser sie kann beweisen dass du mit demjenigen unter einer Decke steckst.
Arbeitnehmer haften nicht bei einfacher Fahrlässigkeit.
Eine höhergradige Fahrlässigkeit wäre dir nachzuweisen um Ansprüche gegen dich geltend zu machen.
Arbeitnehmer müssen nicht für Diebstähle im Laden haften. Dafür gibt es Versicherungen bzw das ist Teil des Arbeitgeberrisikos
Wenn das Geld gestohlen wurde, dann musst du dafür nicht haften. Dafür gibt es auch buchhalterische Abschreibungen (sollte die Versicherung nicht haften).
Unternehmerisches Risiko eben.
Ich hafte auch mit meinen Abschluss-Courtagen aus dem Leben-Bereich, sowie bei Krankenvollversicherungen 5 Jahre und mehr dafür, dass Kunden nicht kündigen oder beitragsfrei stellen.
Ich kann auch nicht hingehen und meinen Bürokräften sagen: Sorry Leute kein Gehalt, Kunde xy hat vorzeitig gekündigt.
Risiko trage ich, genau wie die Buchhändlerin in der Frage.
buchhalterische Abschreibungen - schöne Wörte für "fehlt dem Inhaber im Geldbeutel"