Nebenwohnsitzsteuer Hamburg
Guten Tag
Ich habe vor kurzen einen "Nebenwohnsitz" in Hamburg angemeldet. Im Vorfeld habe ich mich schon ein wenig im Internet informiert und dort gesehen das es hier eine Zweitwohnsitzsteuer gibt.
Der freundliche Beamte am Schalter erklärte mir zudem noch, das der einzige Unterschied zwischen Zweitwohnsitz und Nebenwohnsitz der sei, dass wenn man einen Zweitwohnsitz anmeldet die jährliche Steuer anfällt und bei einem Nebenwohnsitz eben nicht. Daher habe ich meinen Wohnung als Nebenwohnsitz angemeldet.
Nun trudelte heute ein Schreiben vom Finanzamt bei mir ein, in dem ich Angaben zur Zweitwohnsitzsteuer machen soll. Aber ich habe ja überhaupt keine Zweitwohnung hier sondern eine Nebenwohnung?!
Kann mir da vielleicht jemand genaueres zu erklären?
MfG
2 Antworten
Du solltest Dir mal im Internet das Gesetz für Hamburg durchlesen. Dort heißt es nämlich in der Definition sinngemäß:"Zweitwohnung ist jede Nebenwohnung...". Also ist es egal, wie Du Deine Wohnung in Hamburg nennst: Es ist auf jeden Fall nicht Deine Hauptwohnung. Also hatte der freundliche Beamte Dir eine freundliche, aber falsche Antwort gegeben. Die Zweitwohnungssteuer dient übrigens zur Finanzierung der Städte. Denn die Umlage, die sie von den Ländern erhalten, orientiert sich nur an den Einwohnern mit Hauptwohnsitz. Also melde Dich mit Hauptwohnsitz in Hamburg an, und das Thema Zweitwohnungssteuer ist für Hamburg erledigt. Logischerweise müsstest Du dann aber deinen bisherigen Erstwohnsitz zum Zweitwohnsitz machen. Ob in Deinem Heimatort auch eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, ist dann natürlich eine andere Frage.
Eine Nebenwohnung ist eine Zweiwohnung. Da hast du den Beamten entweder falsch verstanden oder er hats falsch erklärt.
Ich hatte ja die Möglichkeit die Wohnung entweder als Zweitwohnung oder als Nebenwohnung anzumelden, und da muss es ja dann irgendwelche Unterschiede geben, die erklärte er mir so, das auf eine Nebenwohnung keine Steuern anfallen...