Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz?
Ist es strafbar bzw.wird es nachkontrolliert, ob man sich öfter am Nebenwohnsitz oder am Hauptwohnsitz aufhält? Gilt der Sitz, wo man nur seine Arbeit unter der Woche verrichtet schon als Hauptwohnsitz? Obwohl man Freunde und Verwandte am eigentlichen Hauptwohnsitz hat?
5 Antworten
Definition - Hauptwohnsitz:
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/ummelden/zweitwohnsitz-anmelden/hauptwohnsitz.html
Wer für seinen Arbeitgeber an einem anderen Ort arbeitet und sich dort eine Wohnung mietet oder kauft, dürfte sich zwar überwiegend an seinem Zweitwohnsitz aufhalten. Denn er arbeitet etwa von Montag bis Freitag, nutzt die Zweitwohnung während dieser Zeit täglich und fährt womöglich nur an einigen Wochenenden nach Hause.
Dennoch bleibt auch in diesem Fall der Erstwohnsitz der Hauptwohnsitz – so sieht es jedenfalls die Steuerrechtsprechung zum Thema doppelte Haushaltsführung. Das Stichwort lautet „Mittelpunkt der Lebensinteressen“: Dieser Mittelpunkt besteht dort, wo Familie, Verwandte, Freunde und Bekannte leben.
Der Hauptwohnsitz ist auch der Ort, an dem der Bürger in der Wahlliste eingetragen ist, heißt: Er kann nur dort auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und europäischer Ebene sein Wahlrecht ausüben.
Ich hatte jahrelang zwei Wohnsitze, das interessiert keinen Mensch, an welchem der Orte Du Dich vorwiegend aufhältst.
Normalerweise ist der Hauptwohnsitz der, an dem man fast täglich ist und der angegeben wird für die Postzustellung.
Ich hatte meinen Hauptwohnsitz jahrelang in Südhessen, weil wir da unter der Woche waren und Nebenwohnsitz in Oberhessen, wo wir uns am Wochenend bei der Familie aufgehalten haben und mein Mann da neben dem Studium Taxi gefahren ist.
lg Lilo
Das ist völlig egal, das interessiert wirklich keinen. Lass es einfach, wie es ist, sonst hast Du nur Stress mit der Ummelderei.
Okay danke, bei mir wäre es dann eigentlich genau umgekehrt, weil ich den Ort am Wochenende (bis auf die Arbeit) als meinen Lebensmittel Punkt sehe.
Hier kannst du nachlesen, wo du deinen Hauptwohnsitz anmelden musst:
Es kommt darauf an, wo dein Lebensmittelschwerpunkt ist.
Wenn du als Bsp. Verheiratest bist und du durch deine Arbeit nixcht jeden Abend nach Hause kommst, ist dein 1. Wohnsitz da, wo auch deine Frau ist.
Ansonsten gilt es, das dein 1. Wohnsitz dort zu nehmen ist, wo du dich am meisten aufhällst.
https://www.kostenlose-urteile.de/topten.lebensmittelschwerpunkt.htm
Das kommt drauf an, wo genau du das angibst. Das Finanzamt ist relativ humorlos bei falschen Angaben.
Wozu brauchst du denn überhaupt zwei Wohnsitze?
Weil ich mich am Wochenende eben an meinem eigentlichen Wohnort aufhalte, wo Freunde und Verwandte sind und unter der Woche eben am 2 stunden entfernten Sitz der Arbeit und ich mich nicht strafbar machen möchte, weil ich mal dort und mal da bin. Und für mich logischer wäre, dass der hauptwohnsitz dort ist wo der lebensmittelpunkt ist und nicht nur wo man bis aufs Arbeiten nur zum Schlafen ist.
Das habe ich schon verstanden - aber warum musst du an beiden Orten GEMELDET sein?
Ich dachte, wenn man öfter pro Woche wo schläft muss man das auch melden?
Nein, muss man nicht.
Nun ist der Sitz, wo meine Arbeit ist noch mein Hauptwohnsitz. Würde gerne meinen Nebenwohnsitz daraus machen und mich an der Adresse melden, wo ich meinen Lebensmittel Punkt sehe (bis auf die Arbeit) und mich auch an 3 Tagen in der Woche aufhalte... Am Sitz der Arbeit halte ich mich eigebtlich nur zum Schlafen auf. Beim Meldeamt würde ich es eben angeben.