Werden Pendlerpauschale vom Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz verrechnet?

3 Antworten

Danke, hat sich erledigt :)
Hab vorhin beim Finanzamt angerufen.
Es wird von dort berechnet, von wo ich öfter zur Arbeit fahre.
Laut online Pendlerpauschal Rechner, wär die höchste Angabe "öfter als 10x" im Monat (was man von Zuhause zur Arbeit fährt) und auf das würde ich sogar kommen wenn ich eventuell pro Woche 2x im Nebenwohnsitz wäre. :)

Hauptwohnsitz ist gesetzlich bestimmt da, wo du dich am meisten aufhältst. Von dort wird normalerweise auch die Pendlerpauschale berücksichtigt.

Nun hast du aber auch an zwei Tagen einen kürzeren Weg. Das würde ich mit dem FA abklären, sonst wirft man dir womöglich noch Betrug vor, wenn du immer den weiteren Weg angibst.

Wenn jemand innerhalb eines Jahres umzieht, hat er ja auch zwei verschiedene Entfernungen. Sollte also problemlos möglich sein. Zumal, wenn du generell jeweils zwei Tage in deiner Wohnung bist.

Vor der Tür steht ja dann auch keine Aufpasser, ob es nun wirklich immer ganz genau so abläuft.....

In einigen Städten wird dann übrigens die Zweitwohnungspauschale fällig. 5% von der Grundmiete.


Du solltest die Geschichte als doppelte Haushaltsführung aufziehen, wenn Du Dich an der neuen Wohnung entsprechend beteiligst (es muss zusammen mit Deinem Partner Dein Haushalt sein).

Dann kannst Du eine wöchentliche Fahrt von Wohnung(Arbeit) zu Wohnung(Partner) absetzen und die Fahrten von Wohnung(Arbeit) zur Arbeit. Außerdem kannst Du die Kosten von Wohnung(Arbeit) absetzen.

Wohnung(Arbeit) ist als Hauptwohnsitz zu sehen, das ist aber steuertechnisch unschädlich. Wohnung (Partner) ist dann Zweitwohnung.