Fernbeziehung? Hauptwohnsitz in Nebenwohnsitz ummelden?
Hallo zusammen,
ich führe seit etwa 1,5 Jahren eine Fernbeziehung.
Ich wohne und arbeite in NRW. Mein Partner lebt und arbeitet in Hessen.
Ich wohne mittlerweile mehr bei ihm als bei mir, bin in meiner Wohnung in NRW nur noch während der Woche (wegen meines Jobs). Ich pendel in der Regel montags früh hin (nach NRW) und Freitag Abend wieder zurück. Je Strecke sind das ca. 260 km.
Unsere Überlegung ist nun mich bei meinem Freund anzumelden (Hauptwohnsitz) und meine Wohnung in NRW als Nebenwohnsitz weiter laufen zu lassen.
Lt. meiner Recherchen ist es ja so, dass man in der Regel mehr als die Hälfte der Zeit am Hauptwohnsitz verbringen muss - es allerdings eine Ausnahme bei Berufstätigen gibt, die aufgrund des weiter entfernten Jobs unter der Woche am Arbeitsort wohnen und nur die freie Zeit an ihrem eigentlichen Lebensmittelpunkt verbringen können.
Ich habe an meinen aktuellen Hauptwohnsitz eine Mietwohnung. Bei meinem Partner beteilige ich mich aktuell nicht an den Wohnraumkosten, jedoch selbstverständlich an meinem Leben dort, Einkäufen, Aktivitäten, Anschaffungen für das Haus etc.
Meine Fragen:
1) Spricht etwas dagegen dn Hauptwohnsitz bei meinem Partner anzumelden?
2) Wie sieht das steuertechnisch aus? Doppelte Haushaltsführung fällt ja vermutlich flach, weil ich mich aktuell nicht an seinen Wohnraumkosten beteilige. Aber wie sieht das mit der Angabe der Fahrten aus? Sprich die Fahrten Montags (Hin) und Freitags (zurück)?
2 Antworten
hi, ich war selbst auch pendler zwischen hessen und bayern.
habe in hessen meine wes verbracht und da den hauptwohnsitz angegeben bayern war der zweitwohnsitz und arbeitsort.
als werbungskosten hab ich die fahrtkilometer angegeben und angerechnet bekommen.
vorletztes jahr hatte ich ne fernbeziehung und hab auch da montags und freitags die km von der arbeit zu ihm und montags zurück angegeben. war alles bei mir kein problem.
das sind meine persönlichen erfahrungen.
hab zusätzlich natürlich noch den umzug nach bayern und die wohnung abgesetzt, aber das funktioniert in deinem fall nicht.
ach, was du beachten musst, weiß ja nicht, wo du wohnst, erhebt deine stadt eine zweitwohnungssteuer? das solltest du vorher noch prüfen.
die km kannst du ja jetzt schon auch so absetzen.
Für unverheiratete gilt ausschließlich eine zeitliche Betrachtung bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnsitz.
§ 21 Bundesmeldegesetz (BMG) - Mehrere Wohnungen
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
Die Ausnahme die du meinst betrifft lediglich verheiratete oder Personen mit eingetragener Lebenspartnerschaft.
Steuerlich bin leider raus.
Super, DANKE! Genau so ne Erfahrung hab ich gebraucht. Ich kenne leider niemanden, der schon mal in dieser Situation war - von daher hab ich null Erfahrungswerte, ob das so klappt, ich evtl. etwas nicht bedacht habe usw. :)