Nebenwohnsitz vergessen abzumelden?
Hallo,
ich habe im September letzten Jahres meine Drittwohnung aufgegeben. Allerdings habe ich vergessen diese abzumelden. Jetzt habe ich gesehen, dass die eigentliche Frist für das Abmelden von Nebenwohnungen 2 Wochen beträgt und eine Strafe wegen Ordnungswidrigkeit von bis zu 1000€ droht. Eine Zweitwohnsitzsteuer erhebt die Stadt in der die Wohnung war nicht.
Ich habe jedoch auch gelesen, dass es die Ämter da oft nicht so eng sehen und auf ein Bußgeld verzichten, insbesondere wenn es nur um Abmeldungen geht. Auch habe ich gesagt bekommen, dass die den Auszugstermin sowieso nicht überprüfen und ich deshalb auch einfach sagen könnte, ich sei erst vor kurzem ausgezogen.
Hat da jemand schon Erfahrungen mit versäumten Abmeldefristen für Nebenwohnsitze gemacht und ist der Vorschlag mit dem falschen Auszugstermin wirklich eine gute Idee?
5 Antworten
Melden Sie sich alsbald ab mit dem 31. Mai. Niemand wird das überprüfen.
Was allerdings an Kosten weiter entstanden ist, wären die Müllgebühren, die die Stadt/Kommune erhebt. Falls es sich um eine Mietwohnung handelte, ist ein Vermieter auch daran interessiert, dass sich Mieter zeitig abmelden.
Solange die Behörde nicht von selbst Verwaltungsaufwand hat - im Sinne, Dir hinterher zu ermitteln- und Du Dich selbst abmeldest, kann ich keinen Grund erkennen, dass das Amt Dir eine Ordnungsgeld aufbrummt.
Bei mir war es damals sogar ein Hinweis vom Amt, ob ich noch da wohne => Abmeldung gemacht => erledigt.
Keine Bange. Auch ich weiß, dass die Behörden den Auszug nicht kontrollieren und daher gehe ich davon aus, dass du dir da keine Sorgen machen brauchst. Eine Garantie ist diese Aussage jedoch nicht.
Ok danke. Ich dachte nur, dass die in ihrer Software vielleicht sehen können, dass unter der Adresse schon lange eine andere Person gemeldet ist oder so.
Also sollte ich deiner Meinung nach einfach sagen, ich sei erst vor kurzem ausgezogen?
Nach dem Bundesmeldegesetz ist keine Abmeldung nötig. Nur wenn der neue Wohnsitz auf Dauer ins Ausland verlegt wird, muss sich abgemeldet werden.
Wenn du allerdings eine Wohnung als Zweitwohnsitz mit entsprechender Besteuerung aufgeben willst, ist im eigenen Interesse die Abmeldung sinnvoll.
Hallo.
Melde dich einfach ab. Es wird kaum bzw. in Niedersachsen gar nicht
überprüft.
Mit Gruß
Bley 1914
Ja, ganz genau. So habe ich es auch gemacht. Ist zwar nicht ganz rechtens, aber wie will man dir das Gegenteil beweisen :-)? Aber selbst wenn du den wahren Termin nennst, glaube ich kaum, dass dir die Behörde in Form eines Bußgeldes einen auf den Deckel gibt.