Kann man Anmeldedatum/Einwohnermeldeamt nachträglich ändern?
Hallo!
Ein guter Freund rief mich gerade an und meinte, er hätte gerade beim Suchen seines Mietvertrages zufällig seinen Anmeldeschein in die Hand bekommen, den er vom Einwohnermeldeamt bekam, als er sich in seiner Wohnung anmeldete.
Und da fiel ihm plötzlich auf, daß die Anmeldung auf ein völlig falsches Datum eingetragen wurde (er hat sich dort wohl nachträglich/verspätet angemeldet). Laut Mietvertrag, ist er in die Wohnung zum 01.08.2013 eingezogen, auf der Anmeldung steht aber was ganz anderes.
Ich denke mal, er hat das Datum nicht genau im Kopf gehabt und deswegen kam ein Datum vor dem 01.08.2013 zustande. Oder vielleicht war es auch nur ein Zahlendreher von dem Beamten, den er nicht bemerkt hat.
Nun fragte er mich, ob ich wüsste, ob man da jetzt im Nachhinein nochmal hingehen könnte um das aufzuklären und ändern zu lassen, denn es kann für verschiedene Dinge/Gegebenheiten im Leben ja schonmal relevant werden, wann man wo eingezogen ist.
Ich konnte ihm darauf keine Antwort geben und dachte ich frag hier mal nach. Was denkt ihr?
Oder könnte man sich da sogar eventuell Ärger einhandeln? Kostet das wohl etwas und wenn ja wieviel?
Im Internet habe ich konkret zu diesem Anliegen keine Infos gefunden.
4 Antworten
Er soll einfach dort mal anrufen, da kriegt er schnell, kostenfrei und sicher die Antwort. Normalerweise bringt man den Mietvertrag zur Anmeldung mit. Kann mir nicht vorstellen, dass es im Nachhinein zu ändern ist, aber bei späteren Überprüfungen (zB Sicherheitsüberprüfung für den Job) werden nur die Meldedaten angeschaut und diese keineswegs auch noch mit dem Mietvertrag verglichen. Könnte mir also gerade nicht vorstellen, welcher Nachteil entstehen sollte.
Oh, okay, welche Gebühren sind das denn zB?
Was im Mietvertrag steht ist dem Meldeamt egal... Dem Meldeamt ist wichtig wann man eingezogen ist... tatsächlich... Und das ist selten an dem Tag an dem der Mietvertrag beginnt.
Wenn er beim Amt ist und der Mietvertrag lautet auf den 01.08. und er sagt aber er sei letzte Woche am 27.07. schon eingezogen, dann wird er zum 27.07. angemeldet. Und das lässt sich in der Regel nachträglich nicht mehr ändern.
Es geht ja nicht nur um 1 Woche, sondern um ein knappes halbes Jahr.
Auch dann... Es ist immer maßgeblich wann man tasächlich eingezogen ist... Wenn er dann eben gesagt hat er ist schon vor einem halben Jahr eingezogen, und wohnt ab jetzt erst mit einem Mietvertrag dort, dann wird auch das Datum als Einzugsdatum genommen was bereit ein halbes Jahr zurück liegt.
Wann man wo eingezogen ist, sieht man am Mietvertrag.
Falsch... Am Mietvertrag sieht man wann das Mietverhältnis beginnt. Wann man eingezogen ist sieht man daran, an welchem Tag man tatsächlich dort wohnt und eigezogen ist.
Ja das stimmt schon/bzw. stimmt das was PissedOf schrieb. Aber es geht ja um die Anmeldung. Und ob man das nachträglich beim Amt ändern lassen kann, weil das Datum im Mietvertrag und das was er beim Bürgeramt angab ja um ein knappes halbes Jahr auseinanderklafft. Und da hat er ja noch ganz woanders gewohnt.
Also das war ja ned meine Frage.
Ich glaube, du machst dir Probleme, wo gar keine sind.
Nachteil ist z.B., dass wenn man eigentlich zum 01.08 tatsächlich eingezogen ist, aber ab dem 27.07 gemeldet ist, dass man dann für Juli noch etwaige Gebühren zahlen muss.