Auto auf Zweitwohnsitz angemeldet lassen?

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als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du bist gesetzlich verpflichtet, dein fahrzeug unverzüglich umzumeldne. (§ 13 FZV). du brauchst dazu den kfz-brief, den kfz-schein, einen evb-code (gibts bei der versicherung), personalausweis oder reisepaß (eventuell mit meldebescheinigung). in einigen bundesländern (z.b. hessen) kannst du dein kennzeichen behalten, wenn du innerhalb des bundeslandes umziehst. in anderen (rheinland-pfalz z.b.) geht das nur, wenn du von einem landkreis in die stadt oder umgekehrt umziehst.

Es ist zwar so, dass das Auto zwingend am Hauptwohnsitz angemeldet sein muss, allerdings gibt es mittlerweile in mehreren Bundesländern schon die Möglichkeit, bei einem Umzug sein Kennzeichen in den neuen Kreis mitzunehmen. Da du allerdings nicht sagst, um welches Bundesland es geht, kann ich nicht sagen ob das bei euch möglich ist.

Lottchen91 
Beitragsersteller
 30.12.2012, 22:59

niedersachsen

Nein das soll nicht so sein - seit 01.03.2007 gilt der Hauptwohnsitz, vorher war es der Ort, wo das Auto am meisten steht. (das hat aber auch vorher in den wenigstens Fällen einen Unterschied gemacht - auch in dem Fall nicht)

Da dein Freund aber das Auto nicht neu anmeldet - kann er sich zurücklehnen und abwarten, bis die Zulassungsbehörde sich meldet, das werden die aber durch EDV bald machen und dann muss er es ummelden auf den Hauptwohnsitz! Wenn das wunschkennzeichen nicht verfügbar ist - hat er hal Pech - ist das sooo wichtig? Ich schätze, viele MEnschen wissen ihr eigenes Kennzeichen nicht mal aus dem Stehgreif!

Die Sache ist nur - er muß mit seinem gemeldeten Zweitwohnsitz auch postalisch erreichbar sein. Denn an diese Adresse gehen ja z.B. der Bescheid über die Kfz-Steuer sowie (mögliche) Strafmandate (die ja an den Halter geschickt werden). Bekommt nun die Zulassungsstelle mit, daß der Halter nicht mehr postalisch erreichbar ist, gibt's auf jeden Fall Ärger.

Lottchen91 
Beitragsersteller
 25.12.2012, 21:44

da seine eltern da wohnen wäre klar, dass er die post nachgeschickt bekommt bzw da abholt...

Wo kein Kläger da kein Richter.. allerdings sollte der Zweitwohnsitz den Lebensmittelpunkt deffinieren. Wenn dann die Post auch gelesen wird bzw zeitnah weitergeleitet wird sodass Amtliche Post wie Knöllchen weitergeleitet und Bezahlt werden gibts auch keine Probleme ,dann ist alles in Ordnung. ich kenne genügend freunde die den überwiegenden Til ihrer arbeitszeit in Holtels verbringen als Berater von Großfirmen so für bis zu vier - fünf Monáten, Da ist aber auch sichergestellt das die Post weitergeleitet bzw gelesen wird. Joachim