Hallo zusammen...
Mich würde mal Interessieren wie sich die Steuererklärung auf die Privatinsolvenz auswirkt.
Ich habe gelesen das : wenn man in der Privatinsolvenz ist ( heisst das so?) muss man eine Steuererklärung machen bzw. die/der Insolvenzverwalter macht die Steuererklärung.
Während des Insolvenzverfahrens werden Steuererstattungen aus Einkommens- und Lohnsteuer vom Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter abgeführt. Steuerrückerstattungen, die sich auf Zeiträume vor oder während des laufenden Insolvenzverfahrens beziehen und auch in dieser Zeit entstanden sind, gehören zur Insolvenzmasse.
kurz gesagt: Steuerrückerstattung zählt wie Einkommen und wird verpfändet.
jetzt ist aber die Frage was ist mit den Erstattungen für Mehraufwand? Beispiel: Max Mustermann ist LKW Fahrer und täglich länger wie 8 std von seinem Betrieb entfernt. Sein Arbeitgeber zahlt KEINE Spesen oder ähnliches. Somit muss Max Mustermann seinen Mehraufwand in der Steuererklärung geltend machen. 5 Tage Woche = 220 Tage Im Jahr Also wird bei der Steuererklärung jetzt 220 Tage x 12€ pro Tag (Verpflegungsmehraufwand) = 2640€ angegeben. Er verdient monatlich 1500€ Brutto das sind netto circa 1090€ Netto davon werden monatlich 30 Euro verpfändet. Jetzt macht er die Steuererklärung und erhält aufgrund der Verpflegungsmehraufwand, KM Pauschale usw. ein Steuer Rückerstattung von 800€ Laut § 850a Zpo heisst es: Aufwandsentschädigung, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen Unpfändbar sind.
Steht auf dem Steuer Bescheid drauf für welche Positionen die Steuererstattung im Einzelnen ist? Lohnsteuer , Kirchensteuer, Km Pauschale usw. ? Wenn ja , bedeutet das der Max Mustermann doch noch was behalten darf ?