reinigunsdienst, alg2, nebenkosteen
hallo!
wenn vom vermieter bzw von der hausverwaltung ein reinigungsdienst beauftragt wird zur treppenhausreinigung, wer trägt die kosten? werden diese reinigungsarbeiten als nebenkosten aufgeführt bzw mit den nebenkosten vom jobcenter getragen? ich würde diese tätigkeit auch gegen ein kleines entgeld erledigen. nur seh ich, trotz alg2, dass nicht ein, dass ich solche tätigkeiten fürs komplette haus übernehmen soll, nur weil ich derzeit ohne arbeit bin und die anderen mietparteien pellen sich drauf ein ei!
3 Antworten
Die Kosten der Treppenhausreinigung trägt zunächst der Vermieter. Der kann sie aber, sofern vertraglich vereinbart, auf die Mieter umlegen.
Da diese Kosten zu den umlagefähigen NK gehören werden sie natürlich auch vom Jobcenter getragen.
Wenn Du diese Tätigkeit gegen kleines Entgelt erledigst soll es Dir doch egal sein ob die anderen Mieter sich darauf "einpellen", was immer das auch sein soll.
Die Kosten für den Reinigungsdienst werden in den Betriebskosten mit aufgeführt und von allen Mietern getragen. Auch vom Jobcenter werden diese Leistungen im Rahmen der Miete getragen. Bei mir ist es jedenfalls so, dass ich die volle Miete, incl. Reinigungskosten für die Firma... , sowie den Regelsatz bekomme.
Diese Kosten werden dann auf alle Mieter des Hauses aufgeteilt.