Muss der Vermieter die Nebenkosten nach dem Tod des Ehepartners senken?
Meine Bekannte wohnt in einer 53 m²-Mietwohnung. Sie ist Hartz IV-Empfängerin. Vor kurzem ist ihr Mann verstorben. Da sie ja nun allein lebt, möchte sie, dass der Vermieter die Nebenkosten senkt.
Meine Frage: Muss der Vermieter die Nebenkosten runtersetzen bzw. was kann sie jetzt tun?
13 Antworten
Da sie jetzt alleine wohnt, wird ja auch nur noch die Hälfte an Wasser, Strom etc. verbraucht. Von daher wäre es richtig, wenn die Nebenkosten gesenkt werden. Sie soll mal mit dem Vermieter reden. Evtl. gibts ja auch am Jahresende eine Rückzahlung
Das ist nicht zwangsläufig gesagt. Sicher wird der Wasserverbrauch geringer sein, aber Strom wahrscheinlich nicht. Licht, Fernseher, Kühlschrankt usw. verbrauchen genausoviel Strom und werden vermutlich genausoviel gebraucht. Außerdem sind Wasser und Strom in der Regel nicht in den Nebenkosten enthalten.
Es kommt doch auf den Mietvertrag an. Wenn die Nebenkosten nach Personenzahl abgerechnet werden, dann müssen sie gesenkt werden. Ansonsten muss tatsächlich die Jahresabrechnung abgewartet werden. Oder der Vermieter ist einsichtig und senkt die Kosten sofort. Das könnte aber auf Kosten der anderen Mieter gehen.
nein muß er nicht. Erst die Jahresabrechnung wird zeigen wie hoch dein Abschlag sein wird. ( bedenke das die heizungskosten als größter Posten bei einer Person gleich hoch sein wird)
Sie kann einen Antrag stellen. Der Vermieter muß dem nicht folgen. Stellt sich bei der nächsten Jahresabrechnung heraus, das die Vorauszahlung nach dem Ableben des Partners deutlich überhöht ausgefallen ist, dann wäre dies ein Grund für eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung. Also erstmal in Ruhe die nächste, auf das Todesjahr folgende Jahresabrechnung abwarten und dann ggfs. mit dem Vermieter reden. Vorher besteht keine Klarheit über die Kosten- bzw. Verbrauchsveränderung.
Sie sollte mit ihrem Vermieter sprechen, das zumindest die personbezogenen Kosten gesenkt werden. Man sollte sich vernünftig einigen können.