Falsche Gesamtsumme bei Mieterhöhung daher unwirksam?
Hallo zusammen,
mein Vermieter hat mir eine Mieterhöhung gesendet, welche soweit plausibel aussieht. Er hat aber auf der letzten Seite bei der Zusammensetzung der neuen Miete eine zu niedrige Gesamtmiete angegeben. Kaltmiete und Nebenkosten stimmen nur eben Gesamt falsch.
Ist deswegen die Mieterhöhung nicht gültig?
Danke
Euer Uwe
9 Antworten
Geht es um die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung aufgrund der letzten Abrechnung?
Dann ist es völlig irrelevant, was der Vermieter Dir versehentlich falsch hingeschrieben hat. Den Rechenfehler kannst Du selbst ausbessern und künftig die korrekte Summe überweisen. Somit musst Du weder zuviel zahlen, noch entsteht eine höhere Nachzahlung bei der nächsten Abrechnung.
Handelt es sich aber um die Erhöhung der Kaltmiete, kannst Du natürlich dem Verlangen zustimmen und korrigierst dabei auch selbst die Gesamtsumme.
Willst Du aber generell gegen dieses Mieterhöhungsverlangen vorgehen, so ist dieses rechtlich natürlich nur dann in Ordnung, wenn alles stimmt. Auch die neue Gesamtsumme.
Er könnte im Rahmen der Klage den Fehler "heilen". Ich vermute aber, dass das Mieterhöhungsverlangen insgesamt fehlerhaft gestellt wurde. Hier ein paar Fragen dazu:
Ab wann soll die neue Miete gelten?
Hat er Dich auf Dein Sonderkündigungsrecht aufmerksam gemacht?
Hat er auf einen gültigen, qualifizierten Mietspiegel verwiesen?
Oder hat er stattdessen 3 Vergleichsmieten angegeben von Wohnungen, die wirklich auch identifizierbar sind?
ist die Erhöhung vom Betrag her ggf. zusammen mit früheren Erhöhungen max. 20%?
Wenn die neue Miete im Januar mitgeteilt wurde und sie deswegen ab 1.4. gelten soll und auch sonst alles i. O. gemacht wurde, hat es bestimmt keinen Sinn, sich wegen einer eindeutig erkennbar falschen Summe auf eine Klage einzulassen.
Nur wegen eines Schreibfehlers in der Gesamtsumme wird die Erhöhung nicht unwirksam. Bitte Deinen Vermieter um eine Korrektur.
Der Vermieter kann dir keine "Mieterhöhung" senden, bestenfalls ein Mieterhöhnungsverlangen mit gesetzeskonformer Begründung oder eine Anpassung der monatlichen Betriebskostenvorauszahlung oder sogar beides zusammen auf verschiedenen Schreiben.
Eine Addition der Grundmiete im Mieterhöhungsverlangen mit der angepassten BK-Vorauszahlung ist unzulässig, weil du der Mieterhöhung widersprechen oder sie ignorieren kannst.
Der Vermieter muss irgendwie mit der Mietgesetzgebung auf Kriegsfuß stehen.
Ich habe die Frage nicht so verstanden, dass der Vermieter gleichzeitig die NK Vorauszahlung erhöhen will. Sondern er wollte nur die Gesamtsumme aus neuer Miete plus unveränderter NK Vorauszahlung schreiben und hat sich dabei verrechnet, So habe ich es verstanden.
Genau richtig verstanden!
Er kann mich doch am Ende drauf hinweisen was ich künftig zu zahlen habe oder nicht ?
Gerne kann der Vermieter darauf hinweisen, aber das entfaltet keine Wirkung auf deine Mietzahlungspflicht.
Wenn die Erhöhung klar zu verstehen ist und du weißt, was der Vermieter dir mitteilen will, so ist die Mieterhöhung zu wirksam.
Warum sollte sie ungültig sein?
Fällt die Summe zu Deinen Ungunsten aus, so teilst Du dies dem Vermieter mit.
Im anderen Fall bleibt es Dir wohl freigestellt, erst einmal die geringere Summe zu bezahlen. Das "dicke Ende" folgt dann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Es geht um eine Erhöhung der Kaltmiete: Das heißt, sollte ich nicht zahlen und der Vermieter gegen mich klagen wollen, bekommt er kein Recht weil ein Rechenfehler in der Schlussaufstellung ist?