Nebenkostenabrechnung nach Nutzfläche rechtens?

5 Antworten

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Egal ob eine Flächenangabe im Vertrag steht oder nicht, der Vermieter muss in einer Nebenkostenabrechnung immer die korrekte Wohnfläche anwenden. Und damit ist nicht die Grundfläche gemeint, sondern die Wohnfläche gemäß der entsprechenden Wohnflächenverordnung. Mit anderen Worten, die Dachschrägen müssen korrekt berücksichtigt werden. Das hat sogar der BGH in einem Beschluss so festgelegt.

Wenn du nach deiner Messung auf eine andere Fläche kommt, kannst du die Abrechnung in dem Punkt beanstanden. Und dabei gibt es keine Toleranz von 10% was man manchmal liest, es muss genau passen.

Renick  21.07.2020, 21:28

Lieben Dank für die Auszeichnung

Nach BGB ist die Umlage von Betriebskosten bei vereinbarten Vorauszahlungen nach Wohnfläche vorzunehmen, wenn nichts Anderes vereinbart ist.

Der BGH hat entschieden, dass hierbei die konkrete Wohnfläche (nicht Nutzfläche) massgebend ist, auch wenn im Mietvertrag keine Wohnfläche oder eine andere (falsche) definiert (vereinbart) ist.

Die Berechnung muss gem. Wohnflächenverordnung erfolgen. D.h., bei Schrägen sowie Terassen/Balkonen/Loggien sind entsrechende Abzüge vorzunehmen (nur verminderte Flächen dürfen zur Wohnfläche gerechnet werden).

In Mehrfamilienhäusern müssen zudem Heizkosten nach Verbrauch umgelegt werden, so auch bei vorhandenen Messeinrichtungen (für Wasser u.a.) für die einzelnen Wohnungen.

Da in deinem Fall offensichtlich die Umlage nicht rechtskonform erfolgt, ist diese aus formellem Grund unwirksam und eine Nachzahlung natürlich nicht fällig.

Lege deshalb Einspruch ein und begründe diesen entsrechend.

Hallo Florian,

Du bist da auf eine allgemeines Problem gestoßen. Vermieter rechnen die Wohnungen gerne größer ab als sie tatsächlich sind.

Einfach nachmessen und den Vermieter darüber Informieren und eine Änderung im Mietvertrage verlangen. Sollte er sich weigern wende Dich an die nächste Stelle des Mietervereins, da helfen sie Dir weiter.

Anders verhält es sich mit der Nebenkostenabrechnung durch Einbeziehung der Grundfläche. Es gibt zwei Varianten, die beide rechtens sind. Eben die eine nach Grundfläche und die andere wäre nach Personenanzahl, also wieviele Personen in der Wohnung tatsächlich wohnen.

Aber bei der Grundfläche laß Dich nicht verarschen und gehe dagegen vor, Du bist hundertzprozentig im Recht.

Lg.Bernhard

shaky11 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 20:57

Hallo Bernhard,

erstmal vielen Dank für deine Antwort.

Du sagst das eine Variante zur Berechnung die Grundfläche verwendet.
Meinst du damit die Nutzfläche? Weil dann wäre ja der Vermieter im Recht der die Nutzfläche verwendet hat und nicht die Wohnfläche.

Bernhard46  16.07.2020, 21:06
@shaky11

Hallo, ich verstehe den Unterschied zwischen Nutz-und Wohnfläche nicht. Du mußt allerdings auch eines beachten, da es sich ja um eine Dachgeschosswohnung handelt wird bei einer solchen die Dachschräge ebenfalls anteilmäßig zur Wohnfläche dazu gerechnet. Du hast auf jeden Fall das Recht von Deinem Vermieter eine genaue Aufstellung Deiner Nebenkostenabrechnung zu verlangen wo dann aufgelistet sein muß was und wieviel Du wofür bezahlen mußt.Wie schon erwähnt bei Ungereimtheiten wende Dich an den Mierverein.

shaky11 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 21:15
@Bernhard46

Die Nutzfläche ist die gesamte Quadratmeteranzahl. Dort spielen Dachschrägen keine Rolle. Bei der Wohnfläche werden Bereiche mit Dachschräge nur anteilig berechnet. Unsere Nutzfläche ist 90 qm und unsere Wohnfläche ca. 70 qm

Kannst Du selbst Aufmaß nehmen unter Berücksichtigung der Dachschrägen?

Dann kannst Du folgend damit auch dieser Abrechnung widersprechen.

Wemm gehört das Haus? Kommt die Abrechnung von der Hausverwaltung? Ist natürlich nicht zulässig so zu rechnen.

shaky11 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 20:46

Das Haus gehört dem Vermieter der die Wohnung unter uns bewohnt. Die Nebenkostenabrechnung kommt von der Firma Techem

SevenOfNein  16.07.2020, 20:57
@shaky11

Die machen das natürlich so wie der Vermieter die qm Zahl angibt. Du kannst jetzt selbst nachmessen und den Vermieter konfrontieren. Oder in den Mieterverein eintreten, die helfen Dir.