Vermieter will Heizkosten pro qm ,nicht nach Verbrauch, darf er das wenn es im Mietvertvertrag steht
Habe eine sehr große Wohnung. Der Vermieter rechnet die Heizkosten pro Quadratmeter ab und hat das in den Mietvertrag geschrieben. Ist das rechtens? Ich meine, es darf nur nach Verbrauch abgerechnet werden und die Klausel im Mietvertrag verstößt gegen dasGesetz. Wer kann mir da mit einer Antwort und der rechtlichen Grundlage weiterhelfen?
9 Antworten
Wohnst Du mit dem Vermieter gemeinsam in einem 2FH darf er so abrechnen.
Sonst nach der Heizkostenverordnung.
Heißt zu einem Teil (30 - 50 %) nach Wohnfläche und den Rest nach Verbrauch.
In einem Zweifamilienhaus, wenn der V ermieter dort auch wohnt darf er es, ansonsten darf er es nicht.
lies mal die Heizkostenverordnung
Vermieter sind laut Mietrecht dazu verpflichtet, Ihnen eine ordentliche schriftliche Heizkostenabrechnung zuzustellen. Dabei muss sich der Vermieter an die verbindlichen Regelungen der Heizkostenverordnung halten, in der die Berechnung der Kosten nach der verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Verteilung vorgeschrieben ist. Die Abrechnung muss so übersichtlich darstellt sein, dass der Mieter die Heizkostenabrechnung prüfen kann. Nach welchem Schlüssel werden die Heizkosten abgerechnet?
Die Heizkosten in einem Mehrparteienhaus sind natürlich möglichst gerecht unter den einzelnen Bewohnern aufzuteilen. Deswegen werden sie zum einen nach einem festgelegten Maßstab, zum anderen nach dem individuellen Verbrauch umgelegt, d.h. in einen Grundkostenanteil und einen Verbrauchskostenanteil aufgeteilt.
Als fester Maßstab beim Grundkostenanteil gilt fast immer die Wohnfläche der einzelnen Wohnungen im Verhältnis zum Gesamtgebäude. Der Grundkostenanteil muss laut Heizkostenverordnung dabei mindestens 30% und höchstens 50% beantragen. Damit werden die Kosten abgedeckt, die eine Heizungsanlage schon allein durch ihren Betrieb verursacht.
Lies weiter -> http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/verteilerschluessel-fuer-heizkosten/
darf man, nennt sich umlegen
vielleicht hat er gar keine möglichkeit der gesonderten erfassung
Dann dürfte der Mieter, sofern es kein 2FH ist in dem auch der Vermieter wohnt, die Heizkostenabrechnung um 15 % kürzen.