defekte velux rollos dachfenster

3 Antworten

Natürlich gehören die Rollos zur Wohnung und der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass sie funktionieren. Wenn er sie reparieren läßt, wird aber vermutlich eine Rechnung raus kommen, die im Bereich von Kleinreparaturen liegt, die ihr also bezahlen müsst. Vermutlich gibt es in Eurem Mietvertrag einen solchen Passus.

Eine Mietminderung um 5 %, also ca. 20 bis 25 € pro Monat ist aber völlig überzogen. Wenn er nichts macht, fragt ihn doch, ob ihr die Reparatur selbst veranlassen sollt. Vorteil: Ihr habt gewissen Einfluss auf die Kosten (Angebote!) und könnt den Termin direkt vereinbaren.

Mit der Mietminderung vergiftet ihr doch nur das Klima. Reaktion des Vermieters könnte eine Mieterhöhung bei nächster Gelegenheit sein, also möglicherweise viel früher, als er das sonst vorgehabt hätte.

Richtigerweise sind die bei Mietbeginn vorhandenen wie das nachgelieferte Rollo mitvermieteter Einrichtungsgegenstand und insoweit in vetragsgemäßem Gebrauchszustand zu versetzen.

Inwiefern den VM hier allerdings ein Verschulden träfe und er die Instandsetzungskosten zu tragen hätte, wäre völlig offen.

Ebenso, ob hier überhaupt eine zwingend erforderliche erhebliche Minderung der Gebrauchstüchtigkeit vorliegt, die überhaupt eine Mietminderung beanspruch macht und die der Höhe nach nicht völlig überzogen als Mietrückstand qualifiziert abgemahnt werden könnte.

IMHO sind Bedienfehler einhändig schief geführter Rollos für das Herausfallen der Führungsbänder deutlich wahrscheinlicher als ein Material-, Verschleiß- oder Konstruktionsfehler, den der VM behoben schuldet.

Selbst dann wäre erst ab nachweilicher Kenntnis (dokumentierter Zugang der schriftlichen Mängelbeseitigungsaufforderung) bis zu deren Behebung taggenau anteilig IMHO bestenfalls 1% beanspruchbar, wenn der nicht schon wegen der vmtl. fehlenden Sonneneinstrahlung zu dieser Jahreszeit überhaupt eine erhebliche Wohnwertminderung darstellt. Meint bei 600 EUR Miete bestenfalls genau 20 Cent pro Tag - was habt ihr denn gekürzt?

G imager761

bei der wohnungsübergabe haben wir das fehlende rollo bemängelt.dieses wurde dann nach einiger zeit eingebaut.nach 2 wochen sind bei 2 rollos die bänder aus der führung gefallen, das haben wir gemeldet und nichts passierte.haben eine mietminderung von 5% veranschlagt. der vermieter fragt warum minderung ?...

Warum?

Weil berechtigte Mängel bedeuten das man angemessen die Miete mindern darf.

Wie kommst Du auf 5%? Hast Du Mietrbund gefragt?

Unangemessen sollte man die Miete nicht mindern; kann zur Kündigung führen.

da die fenster nicht von ihn eingebaut wurden.also sei es unser problem.

Da irrt der Vermieter es ist Vermietersacheaber mit einer Ausnahme, wenn es eine wirksame Kleinreparaturklausel gibt und der Reparaturbetrag unter dem im Mietvertrag festgelegten Betrag liegt.

wir sind davon ausgegangen das die rollos zu wohnung gehören.im mietvertrag steht dazu nichts . das einzige was im übergabeprotokoll steht das ein veluxrollo feht .jetzt meine frage. wer hat recht?