nebenkosten erhöhung nach drei monaten erlaubt?

10 Antworten

so ich erkläre mal los: ich wohne mit meiner frau und unseren zwei töchtern die eine 3 jahre alt und die andere ist noch ein säugling. seit dezember 2013 in einer neuen wohnung. wir bezahlen 230Euro an nebenkosten. nun ist unsere vermieterin anfang februar zu uns gekommen und möchte von uns eine nachzahlung von 80 euro und das wir die nebenkosten auf 270 euro erhöhen also 40 euro mehr. ist das rechtskräftig was sie will?

Nein das ist nicht rechtskräftig, aber auch nicht zu Eurem Nachteil.

Die Nebenkostenvoauszahlungen müssen/dürfen anhand der letzten Nebenkostenabrechnung angepasst werden, da Ihr erst drei Monate, geht das natürlich nicht.

Aber es ist auch bestimmt nicht gut, wenn Ihr Ende des nächsten Abrechnungszeitraums eine hohe Nachzahlung habt.

in der wohnung in der wir vorher gewohnt haben hatten wir nur 180 euro nebenkosten und da sind wir am ende des jahres auf null gekommen und dort war hausmeister usw. dabei.

Man kann nicht Birnen mit Äpfeln vergleichen und wir können auch die Abrechnungen der alten und der neuen Wohnung nicht beurteilen.

Ich würde freiwillig die 40 € mehr zahlen.

Wenn Ihr am Endes des Abrechnungszeitraums eine Erstattung habt, so muss der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung anpassen oder der Mieter darf das nach vorheriger Ankündigung machen, wenn der Vermieter das nicht macht.

Beispiel:

Sie bekommen 480 €zurück, dann darf/muss die Nebenkostenvorauszahlung um monatlich 40 € gesenkt werden. ( 1/12 der Erstattung).

MfG

Johnny

Steht im Mietvertrag wie die NK aufgeteilt sind? Ansonsten bekommt ihr zuviel gezahlte Nebenkosten zurück. Das ist besser als später nachzuzahlen.

Das sit ziemlich merkwürdig, von Dezember 2013 bis heute kann der Vermeiter den Mehrbrauch doch gar nicht feststellen, weil noch gar nicht abgerechnet ist .... eine Erhöhung der NK-Vortuszahlung könnte allenfalls nach der ersten Abrechnung verlangt werden ....

im ersten Jahr gilt also erstmal das vertraglich vereinbarte ....

vermutlich verwechselt sie den Verbrauch der Vormieter mit Eurem Verbrauch (zwei Personen weniger)

das solltest du nicht akzeptieren und notfalls zum Mieterschutz oder zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen ....

Lasst euch die Betriebskostenabrechnung geben und geht damit zum Mieterverein.

Da die Nebenkosten jährlich abgerechnet werden müssen, vermeidet ihr so vielleicht eine hohe Nachzahlung. Allerdings solltet ihr euch die Aufstellung der üblichen Nebenkosten einmal (vielleicht auch von den Nachbarn) zeigen lassen. Ein Verwalter ist verpflichtet, bei mehreren Wohnungen eine Planung für das laufende Jahr vorzulegen. - Anders bei einzelnen Wohnungen.

Also: Abrechnungen der Vorjahre zeigen lassen...

Wenn der Mietvertrag die Regelung der Nebenkosten enthält, könnt ihr darauf bestehen, dass diese erste Festlegung der Nebenkosten zunächst bestehen bleibt.