Nebenkosten 2 Monate nach Einzug erhöhen? Darf man das?
Hallo Leute.
Wir sind im Januar 2011 in eine Wohnung eingezogen. Die monatl. Nebenkosten wurden im Mietvertrag festgelegt und wird nun von uns normal überwiesen. Bsp: Miete 300,- + NK 50,- --> 350,- Euro Miete werden an den Vermieter überwiesen.
Jetzt, 2 Monate nach unserem Einzug meldet sich der Vermieter und sagt das er sich bei der NK Berechnung wohl verrechnet hätte und verlangt von uns jetzt das Doppelte an NK Vorauszahlung, und zwar auch Rückwirkend ab dem Einzugstag. Darf er das so? Ich meine es macht schon einen Unterschied, denn wir hätten die Wohnung gar nicht angemietet weil es dann für uns zu teuer gewesen wäre.
Vor allem stört mich aber auch die Tatsache das er angibt das er die NK nach qm der Wohnungen umlegt. Allerdings wohnen in der Wohnung unter uns 8 Personen (!) und wir sind nur 2 Erwachsene und 1 Baby. Da muss er doch die Anzahl der Personen berücksichtigen, oder? Wäre doch sonst unfair. Die 8 Personen unter uns verbrauchen doch viel mehr Wasser etc.
Ich will nicht kleinlich sein, möchte aber auch nicht für irgendwelche Kosten aufkommen die ich gar nicht verursache.
Darf der Vermieter 2 Mon nach unserem Einzug rückwirkend die NK Vorauszahlung erhöhen oder müsste er warten bis das Jahr um ist und sehen was tatsächlich angefallen ist?
Umlegung qm statt Personen im Haushalt?
Danke an alle im voraus LG
4 Antworten
nein, das darf er eigentlich nicht, das könnte man schon als Täuschung auslegen, rückwirkend kann er schon mal gar nichts verlangen. Wenn ihr natürlich nur das zahlt, was jetzt vereinbart ist, müsst ihr ggf. mit einer hohen Nachzahlung rechnen. Erhöhen kann der Vermieter die NK Vorauszahlung nur aufgrund der NK-Abrechnung und die dauert ja nun noch eine Weile.
Abrechnung nach qm ist üblich. Im MV muss der Verteilerschlüssel aufgeführt sein, d.h. die einzelnen Positionen müssen gekennzeichnet sein, Umlegung nach qm, Personen, Verbrauch.
Da schau erst mal rein, was da steht.
Gibt es keine Wasseruhren in der Wohnung? Dann kann nach Verbrauch umgelegt werden. Ansonsten würde ich mich auch dagegen sträuben, dass Wasser nach qm umgelegt wird, wenn in einer Wohnung 8 Personen und in der anderen nur 3 wohnen. Das solltest du dann auch nicht hinnehmen.
nee, darf er nicht.
Zitat : Abrechnung nach qm ist üblich. Im MV muss der Verteilerschlüssel aufgeführt sein, d.h. die einzelnen Positionen müssen gekennzeichnet sein, Umlegung nach qm, Personen, Verbrauch.
das stimmt NICHT
dann korrigiere doch bitte...
jeder Mieter darf nicht glauben, das die Vorauszahlungen mit dem Verbracuh hinkommen müssen. Jeder Mieter muss doch selbst rechnen, was er verbraucht - ev. Wasser und Heizung. Niedrige Vorauszahlungen sind weder Augenwischerei, denn auch der Vermieter kann nicht wissen, was der Mieter verbraucht.
Der gesetzliche Verteilerschlüssel ist m². Auch bei Müll - ob gerecht oder nicht- es ist so. Gucke was im Mietvertrag vereinbart ist. steht dort personen - ok, wenn kein Bezug genommen wurde gilt m². Punkt
1. Darf der Vermieter 2 Mon nach unserem Einzug rückwirkend die NK Vorauszahlung erhöhen oder müsste er warten bis das Jahr um ist und sehen was tatsächlich angefallen ist?
nein, eigentlich nicht, aber Du wirst doch nicht wirklich angenommen haben, daß mit 600,-€ jährlich Deine Nebenkosten gänzlich bezahlt sind.
In Deutschland muß man mit 2,- bis 2,80€ pro qm/Monat an Nebenkosten rechnen. 3 Personen leben aber sicher nicht auf 25 qm?
Wenn Du die Erhöhung nicht akzeptierst mußt Du halt mit einer sehr hohen Nachzahlung rechnen.
2. Umlegung qm statt Personen im Haushalt?
Der Umlageschlüssel ist im Mietvertrag festgelegt.
Das mit den 50 Euro war nur ein Beispiel. Ich habe mich wohl etwas undeutlich ausgedrückt. Wir haben 65qm, zahlen 400,- + 100,- NK= 500,- Gesamt. Wobei Heizkosten separat berechnet werden (Gas-mit eigenem Zähler), aber für Wasser haben wir keinen eigenen Zähler und das wird umgelegt.
ich glaube du träumst???? Du glaubst doch wohl nicht im Ernst, dass du mit 3 Personen mit€ 50,- pro Monat hinkommst???????????
Siehe bitte oben. Habe mich wohl ungenau ausgedrückt. 50,-Euro war nur ein Beispiel.
Danke für die ausführliche Antwort. Ich habe mich etwas ungenau ausgedrückt (s. bitte oben).
Ich wollte einfach nur wissen, ob der Vermieter 2 Monate nach Einzug die NK erhöhen darf (weil er sich verrechnet hat). Denn wenn sich die NK Vorauszahlung verdoppelt, ist die Wohnung eigentlich zu teuer für uns und es wäre sehr ärgerlich. Und die Umlegung für Wasser, Müll, Treppenhausbeleuchtung etc auf qm oder PErsonen im Haushalt hat mich interessiert. Heizung wird separat (Gas mit eigenem Zähler) an die Stadtwerke von uns bezahlt.