Mietrecht: Muss ich Nebenkosten zahlen, wenn ich nichtmehr drin wohne?
Ich wohne in einer Wohnung in der ich 450 Euro Warmmiete inklusive Strom bezahle, und bekomme keine separate Nebenkostenabrechnung. lediglich der Stromzähler ist separat. In dem Mietvertrag ist nicht geregelt, wie viel von der Miete für Nebenkosten und wie viel eigentliche Miete sind. Ich möchte nun einen Monat vorher ausziehen und habe den Vermieter darum gebeten, die Nebenkosten von der Miete abzuziehen, und er sagte 50 Euro. In einer Veranschlagung, die er mir mal vorgelegt hat, mir aber nicht ausgehändigt hat, sagt er, er hätte bei mir für Strom 50 Euro veranschlagt. Ich verbrauche aber nur 35 Euro. Die weiteren Nebenkosten (Wasser, Heizung) sind nirgends aufgeführt, und in einer "Warmmiete" festgehalten. Da ich weiss, dass man normalerweise Nebenkosten, die man zuviel bezahlt hat, wenn man früher auszieht, über die Nebenkostenabrechnung zurück bekommt, frageich mich nun: wie komme ich dann an mein Geld? In anderen Mietwohnungen habe ich meistens 100 Euro für Ölheizung bezahlt, ohne Wasser, also denke ich dass 150 Euro angemessen sein sollten.
5 Antworten
Da ich weiss, dass man normalerweise Nebenkosten, die man zuviel bezahlt hat, wenn man früher auszieht, über die Nebenkostenabrechnung zurück bekommt, frageich mich nun: wie komme ich dann an mein Geld?
das ist der Fall, wenn mietvertraglich eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung vereinbart wurde.
Da Du keine separate Nebenkostenabrechnung bekommst und somit wohl Nebenkostenpauschale mietvertraglich vereinbart hast, hat der Vermieter keinen Anspruch auf eine eventuelle Nachzahlung und der Mieter keinen Anspruch auf ein evtl. anfallendes Guthaben.
Grundsätzlich sind auch bei einem vorzeitigen Auszug die Nebenkosten mitzubezahlen, da sie auch weiter anfallen. (Gebäudeversicherung, Schornsteinfeger, Grundsteuer usw. usf.), insbesondere da hier eine "Warmmiete" vereinbart wurde.
Es wurde hier keine Nebenkostenpauschale vereinbart, sondern eine Pauschalmiete!
wenn du dich auf so eine dubiose vereinbarung einlässt, in der keine nebenkostenabrechnung vorkommt, dann hast du auch irgendwo selbst schuld. dann kann der vermieter die "nebenkosten" nach gutdünken erhöhen oder reduzieren, gereade so, wie es ihm oder seinem geldbeutel am besten hilft.
Was heißt hier dubios? Das ist eine normale Möglichkeit von mehreren Vertragsarten und so in Ordnung. Hat Vor- und Nachteile.
@akino47, halte dich hier aus der Diskussion heraus, wenn du grundlegende mietvertragliche Angelegenheiten nicht kennst und sie deshalb als "dubios" bezeichnest. Deine Behauptung, der Vermieter könne in dieser Vertragsform nach Gutdünken die NK erhöhen oder senken, ist keinesfalls zutreffend.
Nein, kannst du nicht. Bei einer Inklusivmiete zahlst du während der Vetragslaufzeit unabhängig der Nutzung (Krankenhaus, Urlaub) 450 EUR pro Monat.
Danke :-D
Offen gestanden verstehe ich deine Frage nicht.
Entweder stimmt der Vermieter einer vorfristigen Beedigung des Mietverhälnisses zu und zu zahlst mit Auszug garnichts oder er besteht auf fristgerechter Kündigung und du schuldest trotz Nichtmehrnutzung der Wohnung bis zum letzten Mietvertragstag volle 450 EUR.
Denn auch während eines Krankenhausaufenthaltes oder Urlaubs hättest du keinen Erstattungsanspruch wegen Minderverbrauch :-)
G imager761
bekomme keine separate Nebenkostenabrechnung
Da du offenbar eine Nebenkosten-Pauschale zahlst mußt du weiter zahlen. Es gibtT nichts zurück.
Es gibt hier nicht eine Nebenkosten-Pauschale, sondern diese Miete wird als Pauschalmiete oder Inklusivmiete bezeichnet. Dabei wird nicht in Nettogrundmiete und Nebenkostenpauschale getrennt sondern nur ein Mietpreis - hier 450€ - genannt.
Da ich weiss, dass man normalerweise Nebenkosten, die man zuviel bezahlt hat, wenn man früher auszieht, über die Nebenkostenabrechnung zurück bekommt, frageich mich nun: wie komme ich dann an mein Geld?
Gar nicht. Denn Du zahlst eine Inklusiv-/Warmmiete die alle NK beinhaltet.
Eine Abrechnung gibt es hier nicht. Ergo auch keine Rückzahlung.
Den Begriff "Inklusiv-/Warmmiete" solltest du hier nicht einführen, weil das die Fragende noch mehr verwirrt.
es geht hier nicht darum, warum ich den vertrag abgeschlossen hab, und ob er dubios ist. wollte eigentlich nur wissen, ob ich von ihm die nebenkosten zurückverlangen kann