Wie viel qm muss eine Wohnung haben wenn drei Personen in ihr unterkommen müssen?
Wir leben momentan zu dritt in einer zwei Zimmer Wohnung die auch nicht wirklich groß ist, wohnen dürften laut Vermieter nur einer in dieser Wohnung, aber er genehmigte eine Ausnahme und ließ zwei Personen zu, eine Person ist sozusagen noch garnicht gemeldet.
14 Antworten
10 m² je Person. Nur wenn das unterschritten ist, kann der Vermieter wegen Überbelegung dagegen vor gehen.
Euer Vermieter hat an eine Person vermietet. Diese eine Person hat nun zwischenzeitlich einen Lebensgefährten, den er in seine Wohnung mit aufnehmen darf. Der Vermieter ist lediglich zu informieren.
Nun haben die beiden ein Baby bekommen und sind zu dritt? Mit welcher Begründung sollte der Vermieter nun diese Familie auf die Straße setzen dürfen? Das ist doch absurd. Zwei Zimmer reichen in dem Fall vollkommen aus.
Dass der Vermieter "ausnahmsweise" eine zweite Person einziehen ließ, das konnte er bei einer Zwei-Zimmer-Wohnung wohl auch nicht verhindern.
Wenn aber jetzt eine dritte erwachsene Person hinzu gezogen ist, die weder mit den anderen beiden verwandt ist, noch in sonst einer engen Beziehung zum Vermieter steht, darf er diesen Zuzug natürlich verhindern, so wie er auch eine Untervermietung grundsätzlich verbieten darf, wenn sein Mieter keine bedeutende Begründung für die Notwendigkeit einer Untervermietung vorbringen kann.
vielen lieben dank, endlich einer mit ahnung
Man rechnet pro Erwachsenem mit 10m² und Kindern 6m² Wohnfläche als angemessen erforderlich. Ist es weniger, wäre die Wohnung überbelegt.
Der Vermieter hat bei nicht vorhandener Überbelegung keine Handhabe (Kündigung) dagegen vorzugehen.
Es kommt nicht auf die Anzahl der Zimmer sondern die Gesamtwohnfläche an.
Der Zuzug einer dritten Person bedarf der Zustimmung nur dann, wenn es sich nicht um Eltern, Kinder oder Ehegatten bzw. eingetragenen Partner handelt. Für alle anderen wäre die Zustimmung zu beantragen.
Die zuziehende Person benötigt zu ihrer Anmeldung beim EMA die Wohnungsgeberbestätigung des Mieters, in dessen Wohnung sie zuzieht (nicht die des Vermieters).
Müssen muss gar nichts - Ihr könnt Euch auch ein 9qm-Zimmer teilen,wenn Ihr Bock drauf habt. Allerdings müssen alle gemeldet sein und der Vermieter muss Bescheid wissen!
In der Frage steht nichts von Hartz IV oder sonstigen Regelungen. Es gibt keine Zwangsgröße, die jeder haben MUSS. Wenn jemand auf wenig Platz leben will, kann er das ja tun.
Als Faustregel gilt, dass einer Person mindesten 10m² Wohnfläche zur Verfügung stehen muss. Sonst liegt eine Überbelegung vor. Das Bad würde ich hier dann mal herausrechnen.
Theoretisch wäre also eine kleine Wohnung mit 35m² ausreichend.
Wir leben momentan zu dritt in einer zwei Zimmer Wohnung.....
auf wieviel Quadratmetern?
2 Erwachsene + Kind ( wie alt )?
Hä ? Lebst du in China ? Da mögen deine Zahlen ja stimmen. In Deutschland hat jeder Hartz-IV Empfänger etwa 45 m/2 zur Verfügung. Bei 3 Personen sind es bestimmt 70 - 75 m/2.